- Fachanwältin für Strafrecht
- Opferhilfe
Schnelle, kompetente und zuverlässige Rechtsberatung in Krefeld und Umgebung
Die wichtigste Grundlage eines erfolgreichen Mandantenverhältnisses bildet gegenseitiges Vertrauen. Vor diesem Hintergrund erhalten Sie von Frau Rechtsanwältin Zimmermann professionelle Rechtsberatung, optimale Betreuung und kompetente Vertretung im Bereich des Strafrechts. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet dabei das Thema Opferschutz und Nebenklage. Sie hat jederzeit ein offenes Ohr für Ihr Anliegen und nimmt sich Ihres Falls mit großem Engagement an.
Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Fachanwältin für Strafrecht
Bereits während des Rechtswissenschaftsstudiums an der Universität Bonn sammelte Frau Zimmermann erste Berufserfahrungen bei einer Krefelder Kanzlei sowie beim Rechtsreferat der Stadt Krefeld. Sie absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Krefeld mit Stationen beim Amtsgericht Krefeld, der Staatsanwaltschaft Krefeld, der Stadt Krefeld im Fachbereich Recht sowie bei einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Krefeld. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war sie zunächst für eine bundesweit tätige Düsseldorfer Strafrechtskanzlei aktiv, bevor sie die eigene Kanzlei in der Moerser Straße in Krefeld gründete. Sie schloss erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht ab und widmete sich zudem einer Fortbildungsveranstaltung für Opferschutz und Nebenklage. Neben dem Anwaltsberuf ist sie außerdem als Dozentin an der RWTH Aachen tätig.
Nebenklage & Opferschutz – Ihre Rechte im Strafverfahren
Als Geschädigter im Strafverfahren gelten Sie als einfacher Zeuge und haben häufig Schwierigkeiten, Ihre Rechte alleine effektiv durchzusetzen. Nur mit Hilfe einer erfahrenen und fachkundigen Rechtsanwältin ist es Ihnen möglich, Einsicht in die Akten zu nehmen und so wertvolle Informationen über Entscheidungen der Ermittlungsbehörden bzw. des Gerichts zu gewinnen. Frau Rechtsanwältin Zimmermann zeigt Ihnen Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Opfer im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren auf und vertritt Ihre Interessen mit Nachdruck.
Eine besondere Möglichkeit ist die Teilnahme am Strafverfahren in der Nebenklage. Hier gelten Sie nicht „nur" als einfacher Zeuge, sondern können aktiv am Strafverfahren teilnehmen und etwa Anträge stellen oder Erklärungen abgeben. Wenden Sie sich also möglichst frühzeitig an Frau Rechtsanwältin Zimmermann, die Sie ausführlich über Ihre Rechte informiert und alle nötigen Schritte für Sie einleitet.
Welche Ansprüche kann ich als Geschädigter geltend machen?
Frau Rechtsanwältin Zimmermann erläutert Ihnen Ihre Ansprüche, die Ihnen im Strafverfahren zustehen und hilft Ihnen, diese erfolgreich und vollumfänglich durchzusetzen. Nach dem Opferentschädigungsgesetz stehen Ihnen z. B. Leistungen auf Versorgung, Heilbehandlung, einkommensunabhängige Rentenleistungen wegen bleibenden Schäden oder Hinterbliebenenversorgung zu.
In einem dem Strafverfahren anhängigen Adhäsionsverfahren haben Sie überdies die Möglichkeit, zivile Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Frau Rechtsanwältin Zimmermann hilft Ihnen dabei, Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Beachten Sie außerdem, dass auch Ihre Kosten in der Nebenklage oder für den Zeugenbeistand von der Staatskasse übernommen werden oder dem Verurteilten auferlegt werden können.
In Notfällen
ist Frau Rechtsanwältin Zimmermann 24h unter folgender Telefonnummer für Sie erreichbar:
Mobil 0176 | 90 98 01 35
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Besuchen Sie gerne auch Frau Rechtsanwältin Zimmermanns allgemeines Profil sowie das Schwerpunktprofil zum Strafrecht bei anwalt.de!
Bürozeiten:
Während der rechts genannten Bürozeiten können Sie gerne einen individuellen Beratungstermin bei Frau Rechtsanwältin Zimmermann vereinbaren. Wenden Sie sich bitte bereits im Voraus an sie, um längere Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden. Gerne sind nach Absprache auch Termine bei Ihnen vor Ort möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
In nur zweiminütiger Entfernung zur Kanzlei befindet sich die Bushaltestelle „Moerser Platz", die Sie mit der Linie 052 erreichen. Innerhalb von etwa acht Gehminuten gelangen Sie zudem über die Haltestelle „Bismarckplatz" mit den Linien 054, 058 und 927 zur Kanzlei. Vor Ort stehen Ihnen kostenlose Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Informieren Sie sich gerne auch auf der Kanzleihomepage:
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Verein der Rechtsanwälte Krefeld e. V.
- Forum Junge Anwaltschaft
- Strafverteidiger Vereinigung NRW e. V.
Kanzlei
14:00–18:00
Kolleginnen der Kanzlei
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- 4,9(127 Bewertungen)
Kontaktdaten von Anke Zimmermann
Moerser Str. 98, 47803 Krefeld
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FAQ
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