Leistungsberechtigte,
- 1.
die am 31. Dezember 2019 in einer stationären Einrichtung leben und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 beziehen, - 2.
die nach § 27a leistungsberechtigt sind und - 3.
denen im Monat Januar 2020 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zufließt,
Anwälte zum BVG
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