LuftPersV - Verordnung über Luftfahrtpersonal
- Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit - Unterabschnitt 1
Allgemeines - § 1 LuftPersV - Erlaubnispflichtiges Personal
- § 2 LuftPersV - Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
- § 3 LuftPersV - Anwendbare Vorschriften
- § 4 LuftPersV - Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
- § 5 LuftPersV - Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
- § 6 LuftPersV - Durchführungsbestimmungen
- § 7 LuftPersV - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- § 8 LuftPersV - Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
- § 9 LuftPersV - Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 10 LuftPersV - Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 11 LuftPersV - Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
- § 12 LuftPersV - Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
- § 13 LuftPersV - Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
- § 14 LuftPersV - Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
- § 15 LuftPersV - Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
- § 16 LuftPersV - Voraussetzungen für die Ausbildung
- § 17 LuftPersV - Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
- § 18 LuftPersV - Zuverlässigkeit
- § 19 LuftPersV - Bewerbermeldung
- § 20 LuftPersV - Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
- § 21 LuftPersV - Flugmedizinische Tauglichkeit
- § 21a LuftPersV - Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
- § 22 LuftPersV - Alleinflüge
- § 23 LuftPersV - Ausbildungsbetriebe
- § 24 LuftPersV - Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
- § 25 LuftPersV - Form der Ausbildungserlaubnis
- § 26 LuftPersV - Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 26a LuftPersV - Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
- § 27 LuftPersV - Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 28 LuftPersV - Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
- § 29 LuftPersV - Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
- § 30 LuftPersV - Beginn der Ausbildungstätigkeit
- § 31 LuftPersV - Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
- § 32 LuftPersV - Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
- § 33 LuftPersV - (weggefallen)
- § 34 LuftPersV - Fliegerärztlicher Ausschuss
- Unterabschnitt 2
(weggefallen) - Unterabschnitt 2
Luftsportgeräteführer - § 42 LuftPersV - Fachliche Voraussetzungen
- § 42a LuftPersV
- § 43 LuftPersV - Prüfung
- § 44 LuftPersV - Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45 LuftPersV - Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45a LuftPersV - Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
- § 45b LuftPersV - Anrechnung von Flugzeiten
- Unterabschnitt 4
(weggefallen) - Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer - Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer - Unterabschnitt 3
Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder - § 62 LuftPersV - Fachliche Voraussetzungen
- § 63 LuftPersV - Prüfung
- § 64 LuftPersV - Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- § 65 LuftPersV - Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- (XXXX) §§ 66 bis 70 LuftPersV - (weggefallen)
- (XXXX) §§ 71 bis 76 LuftPersV - (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
Berechtigung für Langstreckenflug - § 77 LuftPersV - Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
- (XXXX) §§ 78 bis 80 LuftPersV - (weggefallen)
- § 81 LuftPersV - (weggefallen)
- § 82 LuftPersV - (weggefallen)
- § 83 LuftPersV - (weggefallen)
- § 84 LuftPersV - Schleppberechtigung
- § 84a LuftPersV - Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- § 85 LuftPersV - (weggefallen)
- § 86 LuftPersV - (weggefallen)
- § 87 LuftPersV
- Unterabschnitt 6
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten - § 88 LuftPersV - Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
- § 88a LuftPersV - (weggefallen)
- § 89 LuftPersV - (weggefallen)
- (XXXX) §§ 90 bis 93 LuftPersV - (weggefallen)
- § 94 LuftPersV - (weggefallen)
- § 95 LuftPersV - (weggefallen)
- § 95a LuftPersV - Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
- § 96 LuftPersV - Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
- (XXXX) §§ 97 und 97a LuftPersV - (weggefallen)
- Unterabschnitt 10
(weggefallen)
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen - Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät - § 104 LuftPersV - Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 105 LuftPersV - Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 106 LuftPersV - Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 107 LuftPersV - Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
- § 108 LuftPersV - Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
- § 109 LuftPersV - Prüfung
- § 110 LuftPersV - Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
- § 111 LuftPersV - (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal - Unterabschnitt 3
Flugdienstberater - Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften - Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung - Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen - § 120 LuftPersV - Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
- § 121 LuftPersV - Nachweis der theoretischen Ausbildung
- § 122 LuftPersV - (weggefallen)
- § 123 LuftPersV
- § 124 LuftPersV - (weggefallen)
- § 125 LuftPersV - Nachweis von Sprachkenntnissen
- § 125a LuftPersV - Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 126 LuftPersV - (weggefallen)
- Unterabschnitt 2a
(weggefallen) - Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung - § 128 LuftPersV - Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
- § 128a LuftPersV - Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
- § 129 LuftPersV - Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- § 130 LuftPersV - (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften - Anlage 2 LuftPersV - (zu § 125a)
- Anlage 3 LuftPersV - (zu § 27)