SLV 2021 - Soldatenlaufbahnverordnung
- Kapitel 1Allgemeines
- § 1 SLV 2021 - Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- § 2 SLV 2021 - Dienstliche Beurteilung
- § 3 SLV 2021 - Beurteilungsverfahren
- § 3a SLV 2021 - Referenzgruppen
- § 4 SLV 2021 - Ordnung der Laufbahnen
- § 5 SLV 2021 - Einstellung
- § 6 SLV 2021 - Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 7 SLV 2021 - Beförderung
- § 8 SLV 2021 - Dienstzeiterfordernisse
- § 9 SLV 2021 - Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
- Kapitel 2Laufbahngruppe der Mannschaften
- Kapitel 3Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
- Abschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 1Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- § 13 SLV 2021 - Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- § 14 SLV 2021 - Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- § 15 SLV 2021 - Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 16 SLV 2021 - Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Unterabschnitt 2Feldwebel
- § 17 SLV 2021 - Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 18 SLV 2021 - Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19 SLV 2021 - Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20 SLV 2021 - Beförderung der Feldwebel
- § 21 SLV 2021 - Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
- Unterabschnitt 1Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Abschnitt 2Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Abschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Kapitel 4Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
- Abschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 1Truppendienst
- § 23 SLV 2021 - Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24 SLV 2021 - Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25 SLV 2021 - Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 26 SLV 2021 - Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27 SLV 2021 - Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- Unterabschnitt 2Sanitätsdienst
- § 28 SLV 2021 - Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29 SLV 2021 - Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30 SLV 2021 - Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31 SLV 2021 - Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32 SLV 2021 - Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- Unterabschnitt 3Militärmusikdienst
- § 33 SLV 2021 - Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34 SLV 2021 - Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35 SLV 2021 - Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36 SLV 2021 - Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37 SLV 2021 - Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
- Unterabschnitt 4Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- § 38 SLV 2021 - Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39 SLV 2021 - Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40 SLV 2021 - Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41 SLV 2021 - Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42 SLV 2021 - Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- Unterabschnitt 5Militärfachlicher Dienst
- § 43 SLV 2021 - Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 44 SLV 2021 - Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 45 SLV 2021 - Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46 SLV 2021 - Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47 SLV 2021 - Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- Unterabschnitt 1Truppendienst
- Abschnitt 2Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Abschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Kapitel 5Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 49 SLV 2021 - Verwaltungsvorschriften
- § 50 SLV 2021 - Ausnahmen
- § 51 SLV 2021 - Übergangsvorschriften
- Anlage 1 SLV 2021 - (zu § 4)Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere
- Anlage 2 SLV 2021 - (zu § 7 Absatz 3)Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten