Zur Verbesserung der Datengrundlage für die transplantationsmedizinische Versorgung und Forschung sowie zur Erhöhung der Transparenz in der Organspende und Transplantation wird ein Transplantationsregister eingerichtet, insbesondere
- 1.
zur Weiterentwicklung der Regeln zur Aufnahme in die Warteliste nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, - 2.
zur Weiterentwicklung der Organ- und Spendercharakterisierung und ihrer Bewertung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 und 4, - 3.
zur Weiterentwicklung der Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Beförderung der Organe nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b, - 4.
zur Bewertung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen, - 5.
zur Weiterentwicklung der Regeln für die Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1, - 6.
zur Verbesserung der Qualität in der transplantationsmedizinischen Versorgung und Nachsorge sowie - 7.
zur Unterstützung der Überwachung der Organspende und Transplantation.
Anwälte zum TPG
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Remmers
26871 Papenburg
Rechtsanwältin Constanze Knaak
47652 Weeze
Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger
49716 Meppen