Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.
Anwälte zum WoGG
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Rechtsanwalt Niklas Sander
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Rechtsanwältin Anja Bruns
26871 Papenburg