Die nach § 1 Abs. 3 verpflichtete Stelle kann die Übertragung der Dokumente in eine Form, die die berechtigte Person wahrnehmen kann, und die Übermittlung der Dokumente an diese Person einer anderen Stelle übertragen.
Anwälte zum ZMV
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland
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Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton
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