Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen, die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien über die Tatsache anordnen.
Anwälte zum ZPO
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland