Rechtsgebiete
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- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
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Online-Rechtsberatung
Über 31 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Bankrecht
Seit 1992 berate und vertrete ich Anleger und Bankkunden in allen Rechtsbereichen, die mit Kapitalanlagen und Krediten zusammenhängen: Anleger, die in geschlossene Fonds, Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikaten oder Lebensversicherungen investiert sind. Anleger, die falsch beraten wurden oder durch unzutreffende Prospektangaben zum Kauf verleitet wurden. Die Rückabwicklung derartiger Anlagen im Wege des Schadensersatzes ist ein Spezialgebiet von mir. Ich habe bereits zahlreiche Mandanten sehr erfolgreich vertreten.
Phishing
Ich konnte bereits in einer Vielzahl von Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen und Urteile zugunsten der Mandanten erzielen. Geschädigte sollten sich keinesfalls von der Durchsetzung einer Erstattung abhalten lassen. Die Erfahrung aus zahlreichen Fällen mit Banken und Sparkassen, Volkskanken Raiffeisenbanken, Sparda-Bank, DKB, Postbank u.a. beweist das.
Arbeitsrecht
Ich bin seit über 30 Jahren im Arbeitsrecht tätig. Ich biete eine persönliche und zügige Rechtsberatung an und überprüfe, wie die Erfolgsaussichten sind. Ich konnte bereits vielen Arbeitnehmern zu der gewünschten Abfindung verhelfen. Ich erstelle Kündigungsschutzklagen, vertrete Sie persönlich vor dem Arbeitsgericht und nehme den Verhandlungstermin für Sie wahr.
Dieselskandal
Ich vertrete sehr erfolgreich eine Vielzahl geschädigter Dieselkäufer im Zuge des Dieselskandals. Aufgrund der sich zunehmend konkretisierenden Rechtsprechung sind die Chancen für eine zügige Durchsetzung so gut wie nie zuvor.
Durch meine praktische Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen im gesamten Bundesgebiet kann ich die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung und die Durchsetzung von Schadensersatz bei dem konkret zuständigen Gericht einschätzen. Dazu gehört auch die realistische Einschätzung der Höhe des Schadensersatzanspruches.
Widerruf von finanzierten Autokaufverträgen
Auch auf den Widerruf von Darlehensverträgen bin ich spezialisiert. Sind die Fahrzeugfinanzierung und der Autokaufvertrag als verbundenes Geschäft abgeschlossen worden, wird über den Widerruf des Darlehensvertrages auch der Autokauf rückabgewickelt. Da die Widerrufsfrist von 2 Wochen erst mit zutreffender Widerrufsbelehrung anfängt, kommt es darauf an, ob die Belehrung in dem Vertrag den Anforderungen genügt. Nach meiner Erfahrung sind viele Autofinanzierungsverträge auch heute noch angreifbar. Ich prüfe, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Ist diese fehlerhaft, erkläre ich den Widerruf und setze ihn durch.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
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