- Fachanwältin für Familienrecht
- Erbrecht
- Zivilrecht
Über mich
Herzlich willkommen!
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme! Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
Im Familienrecht
bin ich bereits seit 2001 ganz überwiegend in allen Bereichen tätig. Bereits seit 2005 führe ich die Berufsbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht".
Um nach einer Trennung sauber und fair, ohne finanzielle Katastrophe und ohne immer wiederkehrenden Streit auseinander zu gehen, müssen viele Dinge bedacht werden.
Ich biete Ihnen u.a. umfassende rechtliche Beratung über alle Auswirkungen der Trennung bzw. Scheidung wie
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachelicher Unterhalt, Altersvorsorge- und Krankheitsvorsorgeunterhalt)
- Sorgerecht
- Umgangsrecht, auch für Großeltern oder sonstige Bezugspersonen
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Haushaltsauseinandersetzung
- Ehewohnung
Darüberhinaus berate ich Sie zu den Themen
- Adoption
- Pflegekindverhältnis
- drohende oder bereits bestehende Kindeswohlgefährdung (drohende oder bereits erfolgte Inhobhutnahme eines Kindes)
- Gewaltschutz
- Elternunterhalt
- Unterhalt für ein Kind in Ausbildung
- sonstiger Verwandtenunterhalt
- Ansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Auskunftsaufforderung über Ihr Einkommen und Vermögen durch das Sozialamt oder Jobcenter
- Erstellung individuell auf Ihre ganz persönliche Situation abgestimmter Ehe- oder Scheidungsfolgenverträge
- internationales Kindschaftsrecht, Kindesentführung bzw. -rückführung.
Auch die Durchführung einer sogenannten "Online-Scheidung" ohne persönliches Beratungsgespräch ist möglich. Kontaktieren Sie mich!
Im Erbrecht
habe ich 2019 den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert.
Ich berate Sie u.a.
- bei der Errichtung eines Testaments oder einer anderen letztwilligen Verfügung (Berliner Testament, Erbvertrag)
- im Falle eines Erbfalles über eine eventuelle Ausschlagung der Erbschaft, Sicherung des Nachlasses, Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Auszahlung eines Vermächtnisses u.v.m.
- rund um die Testamentsvollstreckung
- zur Erbschaftssteuer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine seriöse und fundierte rechtliche Beratung Kosten auslöst. Ich werde Sie stets vor der Beratung über die für Ihre Anfrage voraussichtlich entstehenden Kosten informieren. Sprechen Sie mich an!
Sollten Sie mittellos sein, kommt in geeigneten Fällen die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Betracht. Bitte sprechen Sie mich auch hierauf an!
Ein kostenloser, verbindlicher Rechtsrat zu einer individuellen Situation kann leider nicht erteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-schmidbauer.de
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
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