Fachanwalt für
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- IT-Recht
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Zivilrecht
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- Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Über 29 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Ich studierte Rechtswissenschaften, Informatik und Mathematik in Bonn, Tübingen und an der FernUniversität Hagen. Ich war bereits für eine bekannte Unternehmensberatungsgesellschaft tätig. Im Jahr 1995 trat ich als Rechtsanwalt in unsere Sozietät ein, die damals SCHEFFEN & BRÜNING hieß.
Ich berate in den Bereichen IT-, Datenschutz- und Internet- sowie im Gesellschaftsrecht. Mein Leistungsspektrum umfasst sowohl abgrenzbare Fragestellungen, als auch rechtlich und tatsächlich hochkomplexe Projektgeschäfte mit zahlreichen Beteiligten.
Mit meiner Doppelqualifikation als Volljurist und Informatiker habe ich eine besondere Expertise im klassischen EDV-Recht, IT-Recht, Datenschutzrecht, der IT-Sicherheit und Compliance sowie bei Themen rund um die IT-Vergabe. Darüber hinaus bin ich im Handels- und Gesellschaftsrecht auf Unternehmenskäufe mit Schwerpunkt Technologietransfer spezialisiert und erfahren.
IT-Recht: Softwarevertrag, agile Projekte (wie Scrum, Kanban) oder klassisches Wasserfallmodell (mit oder ohne Programmierung eines Prototypen des Computerprogramms), Individualvertrag, vom Vertragspartner vorgelegte oder von uns gestaltete AGB, EVB-IT-Verträge für öffentliche Hand (Kommune, Behörde etc.), Softwareentwicklung, Softwarepflege, Softwarewartung, Verträge über Customer-Relationship-Management (CRM), Verträge über Enterprise-Resource-Planning (ERP), Verträge über Erstellung von Lastenheften/Pflichtenheften/Feinpflichtenheften (Blueprint-Verträge), Service-Level-Agreements (SLA), Programmierung und Customizing bzw. Parametrierung/Parametrisierung als Werkvertrag oder als Dienstvertrag, Hardwareverträge, IT-Projekte, wie IT-Outsourcing oder Rechenzenztrumsverträge (Bau eines Rechenzentrums, Verwaltung eines Rechenzentrums), Cloud-Computing, Datenbankverträge, Hosting und Housing, Xaas-Verträge (Software as a Service - SaaS, Plattform as a Service - PaaS, Infrastructure as a Service - IaaS, Storage as a Service, Network as a Service, Backup as a Service, Communications as a Service, Hardware as a Service, Desktop as a Service (DaaS) oder Data as a Service (DaaS)). Unterstützung von Arbeitgebern und Betriebsräten bei IT-Betriebsvereinbarungen (IT-BV) oder IT-Gesamtbetriebsvereinbarungen (IT-GBV). Unterstützung bei Websites, z.B. hinsichtlich der Impressumspflicht, der eCommerce-Fragestellungen und der Widerrufsbelehrung beim Webshop oder Vertrieb über Plattformen, wie Amazon oder eBay bzw. Zahlung über Dienstleister, wie PayPal. Verträge über Gestaltung von Websites bzw. Internetseiten. Verträge über Domains. Fragen rund um Quellcodehinterlegung (Escrow). Sämtliche urheberrechtliche Fragestellungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Datenschutzrecht: Anwendbarkeit der DS-GVO, des BDSG und der Landesdatenschutzgesetze (wie DSG NRW), erstellen von Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DS-GVO oder nach Art. 14 DS-GVO, Prüfung der Rechtsgrundlagen (vor allem Art. 6 DS-GVO), Prüfen und Erstellen von Einwilligungen nach Art. 7 DS-GVO, Begleiten von Marketing-Maßnahmen (Cookies, Tracking, Newsletter, Social-Media = Soziale Medien, Pixel), Unterstützung des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten (interner oder externer, betrieblicher oder behördlicher), Prüfung und Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Vertrag bzw. AVV) nach Art. 28 DS-GVO, Erstellen von Verpflichtungserklärungen nach Art. 29 DS-GVO für Mitarbeiter und für sonstige Personen, Prüfung der technischen uns organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DS-GVO und der Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DS-GVO, wichtige Handgriffe bei Datenpanne nebst etwaiger Meldungen an Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden und an betroffene Personen nach Art. 33 DS-GVO und nach Art. 34 DS-GVO, Umgang mit Datenschutzbehörden (Anzeigepflichten, Kommunikation, Audit, Zertifizierungen, Warnung, Verwarnung, Ordnungsverfahren, Aufforderung, Verfügung, Geldbuße, Unterlassung, Konsultation, Genehmigung, Festlegungen etc. - nach Art. 58 DS-GVO), Umgang mit Sanktionen nach Art. 84 DS-GVO oder Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Vorstandes des Deutscher Anwaltverein e.V. (KAV)
- Stellvertretender Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)
- Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln seit 2012
- Mitglied des Vorprüfungsausschusses IT-Recht der Rechtsanwaltskammer Köln
- Deutsche Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
- Arbeitsgemeinschaft für Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit)
- Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. (AKEUR)
- Kölner Juristische Gesellschaft e.V. (KJG)
- Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Dental Software Unternehmen e.V.
- Kunst Kultur Justiz e.V. (KKJ)
- Vorsitzer des Kuratoriums der Dr. Oscar Kayser - Stiftung (DOK-Stiftung)
Rechtstipps 2
Änderungen für Plattform-Betreiber wegen EU-Verordnung Platform-to-Business (P2B) ab 12.07.2020
30.03.2020Datenschutz im Gesellschaftsrecht
21.09.2019
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