Dr. Matthias Krayer
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Über 31 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Dr. Matthias Krayer berät seine Mandanten bundesweit zu allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Dr. Krayer ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und Fachanwalt für Steuerrecht.
Matthias Krayer studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Frankfurt. Er wurde im Bereich des Stiftungsrechts promoviert.
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Nachfolgeberatung und -planung
Die Übertragung von Vermögen im Wege der Schenkung oder von Todes wegen (aufgrund letztwilliger Verfügung) kann eine diffizile Angelegenheit sein. Probleme bereiten typischerweise die Zusammensetzung des Vermögens und seine Bewertung, die Unmöglichkeit der "gerechten" Behandlung aller Beteiligter, die Zusammensetzung der Familie, Missverständnisse, Geschwisterneid und viele andere Befindlichkeiten der Mitglieder einer mehr oder weniger "normalen" Familie.
Wir reden mit Ihnen. Auf Basis der jeweils ganz konkreten Familien- und Vermögensverhältnissen unserer Mandanten, der formulierten Nachfolgeziele und Vorstellungen entwickeln wir individuelle Gestaltungsvorschläge; wir simulieren für Sie den Notfall (Tod unter Berücksichtigung verschiedener Sterbereihenfolgen) und zeigen Ihnen die Konsequenzen auf. Steuerliche Aspekte werden dabei berücksichtigt.
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Für viele Konstellationen haben wir Lösungen. Neben der "Normalfamilie" sind typische Konstellationen auch:
- Schwiegerkinder sollen bei bestehender Ehe am Familienvermögen partizipieren; im Fall der Scheidung oder des Todes eines Kindes soll das Familienvermögen aber im Stamm der Familie erhalten bleiben - hier bietet sich der Familienpool an;
- eine Patchworkfamilie - durch fehlende oder fehlerhafte Testamente gelangt Vermögen dorthin, wohin es niemals sollte;
- zwischen Ehegatten sehr ungleich verteiltes Vermögen stellt ebenfalls eine besondere Herausforderung dar.
- die Frage, wie ein alleinstehender Mensch sinnvoll letztwillig verfügen kann.
Auf solchen Konstellationen basierend haben wir „Standards“ entwickelt, die wir Konstellationen nennen.
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Übernahme von Testamentsvollstreckungen
Die Testamentsvollstreckung bietet dem Testator ein interessantes, vielfältig einsetzbares und mitunter äußerst nützliches Instrument. Dr. Krayer ist „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ und er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Verwaltung von Nachlässen mit teilweise großem Vermögen und Unternehmensbeteiligungen. Ich berate Sie und stelle mich auf Wunsch auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
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Stiftungen
Rechtsanwalt Dr. Matthias Krayer wurde im Stiftungsrecht promoviert.
Wir begleiten Sie von der Suche nach der Stiftungsidee über die Erarbeitung von konkreten Tätigkeitsfeldern der Stiftung und übernehmen auf Wunsch auch die Geschäftsführung der Stiftung.
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Nach dem Todesfall
Wir erbringen selbstverständlich auch alle relevanten Leistungen nach Eintritt des Todesfalls. Beispielsweise beurkunden wir Ihren Erbschein, wir beraten und vertreten Sie als Erbe und Erbengemeinschaft, oder wir unterstützen pflichtteilsberechtigte Erben bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Die taktische Ausschlagung ist uns ebenso wenig fremd wie beispielweise der Erbteilskauf und -verkauf.
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Vorsorgevollmachten
Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört zu unserem täglichen Standardrepertoire.
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Kollege Kröner ist Notar
Notar Kröner deckt das komplette Spektrum notarieller Dienstleistungen ab.
Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf
Dr. Krayer übernimmt auch die Prozesssteuerung bei Unternehmensverkäufen.
Wir steuern den Prozess des Unternehmensverkaufs. Wir suchen geeignete Kaufinteressenten, führen mit Ihnen die Management –Gespräche, unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Datenraums für die sog. Due Diligence; bis hin zum signing und closing. Von dieser Expertise profitieren auch Privatleute. (www.rfdm.de).
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Kontaktdaten von Dr. Matthias Krayer
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34, 63500 Seligenstadt
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