871 Anwälte für Einkommensteuer | Seite 37

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Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Dietmar Janzen MBA
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7983349065 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Dietmar Janzen MBA - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Einkommensteuer
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sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
Strobel Rechtsanwälte, August-Bebel-Strasse 72, 14482 Potsdam 6966.1536434711 km
Streitende sollten wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht. Kurt Tucholsky
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Einkommensteuer
aus 26 Bewertungen Herr RA Strobel hat mich stets freundlich, sachlich und kompetent beraten, vom Erstgespräch bis zum Abschluss, immer … (28.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Werner Wenzel
Kanzlei Wenzel, Lindenstr. 47, 81545 München 7120.7843160044 km
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Fachanwalt Steuerrecht
Rechtsfragen im Bereich Einkommensteuer beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Wenzel
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Rechtsanwalt P. Alexander Willers
Willers | Kunze Rechtsanwälte, Neusser Str. 93, 50670 Köln 6674.0740118695 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Einkommensteuer unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt P. Alexander Willers
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Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Einkommensteuer
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
JHB.LEGAL, Wehrpromenade 9, 03042 Cottbus 7073.9373182569 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Einkommensteuer
aus 55 Bewertungen Ich kann mit voller Überzeugung sagen, dass Herr Bunzel der beste Anwalt ist, den ich je kennengelernt habe. Seine … (09.03.2024)
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Rechtsanwalt Kian Fathieh
Kanzlei Fathieh, Poststraße 2, 69115 Heidelberg 6865.3251926049 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh bietet Rat und Unterstützung im Bereich Einkommensteuer
aus 6 Bewertungen Herr RA Fathieh hat uns über 14 Monate fabelhaft, unermüdlich, kompetent betreut. Der Fall war sehr komplex und RA … (14.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einkommensteuer

Fragen und Antworten

  • Einkommensteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einkommensteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einkommensteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einkommensteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einkommensteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Einkommensteuer ist als vielleicht wichtigste Steuer im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dabei gilt das Welteinkommensprinzip, wonach diese Personen grundsätzlich auch im Ausland erzieltes Einkommen nach deutschem Einkommensteuerrecht versteuern müssen. Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten können als Vertrag nach Völkerrecht jedoch eine abweichende Besteuerung regeln.

Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz

Der Einkommensteuer unterfallen grundsätzlich nur Gewinne bzw. Überschüsse aus den im EStG festgelegten Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte nach § 22 EStG

Nettoprinzip: Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte

Einkommensteuer wird nach dem Nettoprinzip erhoben, das heißt besteuert werden nicht alle Einnahmen, sondern Gewinn bei den ersten drei Einkunftsarten (Landwirtschaft, Gewerbe und Freiberufler) und Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den anderen Einkunftsarten.

Der Gewinn ergibt sich regelmäßig aus der Bilanz, wobei kleinere Unterschiede zwischen der Bilanz nach Handelsrecht und der Bilanz nach Steuerrecht bestehen können. Wer als Kleinunternehmer oder Existenzgründer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, kann den Gewinn ohne Bilanz nach § 4 Abs. 3 EStG feststellen. Gewinn ist danach der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Weitere Abzüge und Festsetzung

Außerdem können noch Entlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer feststeht.

Die Einkommensteuer wird regelmäßig nach der vom Steuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung festgesetzt. Ohne Steuererklärung kann die Behörde eine Steuerschätzung vornehmen. Der entsprechende Steuerbescheid zur Einkommensteuer kommt vom örtlich zuständigen Finanzamt.

(ADS)

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