3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 14

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Albrecht
Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht, Pfarrstrasse 43, 30459 Hannover 6768.4202730301 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ursula Albrecht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 48 Bewertungen Frau Albrecht hat mich so gut vertreten, dass ich mir keine Sorgen mehr machen muss, ob ich meine Arbeit behalten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Wieland
Rechtsanwältin Christine Wieland
Rechtsanwälte Schlak, Wieland & Partner mbB, St.-Konrad-Str. 51, 88250 Weingarten 7015.2219871963 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Wieland ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(16.02.2021) nur supper
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Krause
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Krause
Dr.Krause Rechtsanwalt Fachanwalt Syndikusrechtsanwalt, Adickesstrasse 9, 22607 Hamburg 6713.5580096922 km
maßgeschneiderte Kompetenz in der Rechtsberatung
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Krause
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Berthold
Rechtsanwalt Markus Berthold
Bürogemeinschaft advocatplus Kanzlei Hülß & Berthold, Turmstr. 3, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.7611380304 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Berthold ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Hatte Gerichtstermine wo mich Herr Berthold sehr gut vertreten hatte und eine optimal Lösung erwirken konnte, was … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Filippi
Rechtsanwalt Ingo Filippi
Kanzlei Ingo Filippi, Badstrasse 9, 70372 Stuttgart 6931.9602047448 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Filippi
aus 9 Bewertungen ich möchte Sie informieren, dass ich selbst eine – Strafanzeige wegen Betrug – geschrieben und an Staatsanwaltschaft … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Tilmann
Kanzlei Stefan Tilmann, Obermarkt 16, 82515 Wolfratshausen 7123.3565121866 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Tilmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Christian Fast
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Christian Fast
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht, Pulheimer Straße 19, 50321 Brühl 6675.634830768 km
Vererben - Erben - Stiften
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dennis Christian Fast - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Ich kann Herrn Fast als Anwalt im Erbrecht wirklich nur empfehlen! Er hat mich in einer komplexen und verwirrenden … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Fackler
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Fackler
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Marienstraße 18, 87629 Füssen 7096.9948874104 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manuel Fackler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 53 Bewertungen Bzgl. meines Anliegens und meiner Fragen hin hat mich Hr. Fackler klar verständlich, fachkundig und freundlich … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Murat Aydin für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Kanzlei Gerhard J. Mindermann, Fleischstr. 34-36, 54290 Trier 6717.0362762875 km
Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
(22.05.2010)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner, In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim 6882.0055648299 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
aus 7 Bewertungen sehr gute und verständnisvolle Beratung, fühlte mich gut aufgehoben (07.10.2019)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Matthias Bender
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bender, Ludwig-Erhardt-Str. 5, 35440 Linden 6802.703659289 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Matthias Bender bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Matthias Braun
Rechts- und Fachanwalt Matthias Braun
Schaffer & Partner mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Mühlstraße 3, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.1196030842 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Matthias Braun
(17.03.2022) Ich wurde bestens kompetent beraten und fühlte mich immer sehr gut aufgehoben. Super Service. Absolut empfehlenswert!
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Vogl
Rechtsanwältin Anke Vogl
Vogl Specht Anwaltssozietät, Nürnberger Str. 18, 90542 Eckental 7012.373246541 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anke Vogl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bauer
Rechtsanwältin Bettina Bauer
Kanzlei Bettina Bauer, Neue Straße 15, 72070 Tübingen 6937.7113717231 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Bauer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Professionelle Beratung und Begleitung bis zur Scheidung. Sehr viel Empathie gezeigt trotz rechtlichenicht … (06.05.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Karl
Rechtsanwältin Sonja Karl
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Karl gerne zur Verfügung
(01.12.2018) Sehr gute Beratung, schnelle und souveräne Umsetzung der besprochenen Vorgehensweisen
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes
sehr gut
Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes
Hirdes & Partner Rechtsanwälte, Kohlmarkt 9, 38100 Braunschweig 6820.3346225126 km
Digital, leistungsstark und trotzdem familiär.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Öffentliches Baurecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes
aus 21 Bewertungen Vielen Dank an die RA- Kanzlei Hirdes, dass ich sehr schnell und kurzfristig einen Termin erhalten habe. Es ging um … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH, Giselakai 51, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5233265633 km
“Wenn Du schnell gehen willst, geh’ alleine. Wenn Du weit kommen willst, geh’ gemeinsam.” – afrikanisches Sprichwort
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Wettbewerbsrecht • Datenschutzrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, unkompliziert und professionell. Anspruch konnte erfolgreich durchgesetzt werden. (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elke Göhring
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Ferdinand-Maria-Straße 30, 80639 München 7114.3705453835 km
kompetent - zuverlässig - lösungsorientiert
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Rien im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 142 Bewertungen Sehr kompetenter und angenehmer Anwalt - wirklich empfehlenswert! (06.06.2024)
Profil-Bild Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
sehr gut
Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
Wipper+Schultz, Rechtsanwältinnen, Fachanwältinnen und Mediation, Kleine Gasse 3, 14467 Potsdam 6961.4368276573 km
Vom Konflikt zur Lösung.
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Eine Scheidung ist ein großer Einschnitt im Leben. Hat man jedoch eine Anwältin wie Susanne Wipper an seiner Seite, … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Klieber
Rechtsanwalt Stefan Klieber
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Klieber ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Martin Lang, Habacher Str. 1, 81377 München 7116.4503959947 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Lang – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Herr Lang hat mir am Telefon sehr schnell und kompetent weitergeholfen- Rückruf erfolgte sehr schnell, was für mich … (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Kunz
Kanzlei Annett Kunz, Stollberger Straße 46, 09385 Lugau/Erzgebirge 7039.6024651643 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Kunz
(09.03.2024) Wir können Frau Rechtsanwältin Annett Kunz nur weiter empfehlen, sie hat sich für uns sehr gut mit ihre Arbeit als …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.