866 Anwälte für Mehrwertsteuer | Seite 37

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Rechtsanwalt Dr. Oliver Juchem
Dr. Juchem | Dieluweit Rechtsanwälte PartG mbB, Vogtskamp 8, 22391 Hamburg 6719.143024139 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Juchem für Rechtsfragen rund um den Bereich Mehrwertsteuer
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sehr gut
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
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Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mehrwertsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
aus 14 Bewertungen Danke für die tolle Unterstützung im Arbeitsrecht! Super Anwalt der immer ein offenes Ohr und sehr gute Tipps hat. Ich … (07.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mehrwertsteuer

Fragen und Antworten

  • Mehrwertsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mehrwertsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mehrwertsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mehrwertsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mehrwertsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer werden oft synonym gebraucht. Ein Mehrwertsteuergesetz gibt es in Deutschland nicht. Gesetzesgrundlage für das deutsche Mehrwertsteuersystem ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Dabei ist von einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bzw. einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auszugehen.

Es besteht ein formaler Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer: Verkauft ein Großhändler Ware an einen Einzelhändler mit Handelsgewerbe, muss er dafür Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Schließt später der Käufer und Einzelhändler einen Kaufvertrag mit einem Verbraucher, liegt wieder ein Umsatz vor und es wird erneut Umsatzsteuer fällig. Abzuführen ist sie jeweils vom Verkäufer. Die Steuer bemisst sich dabei nach dem jeweiligen Kaufpreis.

Unternehmer können beim Mehrwertsteuersystem ihre an den Verkäufer mitbezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Besteuert wird insoweit jeweils nur der Mehrwert. Bei der reinen Umsatzsteuer würde im Gegensatz zur Mehrwertsteuer bei jedem Umsatz erneut die Steuer fällig und sie würde sich so im Ergebnis beim Finanzamt summieren. Das System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug sorgt hingegen dafür, dass letztlich nur der Endverbraucher mit der Steuer belastet wird. Was in Deutschland oft insgesamt als Umsatzsteuersystem bezeichnet wird, ist daher streng genommen ein Mehrwertsteuersystem.

(ADS)

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