76 Anwälte für Naturschutzgesetz | Seite 4

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Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Paetzold Avocats, 18, Rue de Tilsitt, 75017 Paris, Frankreich 6482.0140034595 km
Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Naturschutzgesetz bestens vertreten mit Herr Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
FPS, Eschersheimer Landstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.425314743 km
Verwaltungsrecht | Baurecht | Umweltrecht - verlässliche und pragmatische Rechtsberatung
Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Naturschutzgesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
aus 15 Bewertungen Ich war bei Herrn Dr. Vornholt bestens beraten. Von Anfang an konnte ich mich von seiner Fachkompetenz und auch seinem … (13.09.2023)
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Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Anwaltskanzlei Thomas Eichhorn, Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau 6839.4669733275 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Eichhorn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Naturschutzgesetz
(29.12.2022) direkte Kontaktaufnahme vorab schon belesen und Informiert ich war positiv überrascht
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sehr gut
Rechtsanwalt Florian Riggenmann
e-rechtsanwälte.eu, Karlstraße 3, 89073 Ulm 7003.326272724 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Umweltrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Naturschutzgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Florian Riggenmann
aus 38 Bewertungen Ein top Anwalt! Kann ich jeden nur ans Herz legen. Herr Riggenmann weiß was er tut und ist absolut kompetent. (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Naturschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Naturschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Naturschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Naturschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Naturschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Naturschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

In Deutschland gibt es nicht nur ein Naturschutzgesetz. So gilt bundesweit zunächst das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das durch das jeweilige Naturschutzgesetz der Bundesländer ergänzt wird. Zu beachten ist aber, dass jedes Bundesland in seinem Naturschutzgesetz teilweise auch vom Bundesrecht abweichen kann, z. B. wenn es um Vorschriften geht, die das Vorkaufsrecht der Länder in Bezug auf Grundstücke regeln, die sich etwa in Naturschutzgebieten befinden, vgl. § 66 V BNatSchG. Ferner sind in Deutschland nicht nur die Naturschutzgesetze und die hierauf gestützten Rechtsverordnungen zu beachten. Auch das EU-Recht bzw. das Internationale Recht muss berücksichtigt werden, z. B. die Berner Konvention oder eine EU-Richtlinie wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Jedes Naturschutzgesetz bestimmt unter anderem, dass die Tier- und Pflanzenvielfalt, die Schönheit der Natur oder ihre Nutzungsfähigkeit erhalten bleiben soll, da sie für den Menschen nicht nur die Lebensgrundlage schlechthin bildet, sondern ihm auch zur Erholung und der Forschung dient. Daher gehört es zu den Aufgaben der Menschen, die Natur gegenwärtig und auch für die Zukunft zu erhalten und zu schützen, indem z. B. durch Neubepflanzung dafür gesorgt wird, dass der Baumbestand nicht verringert wird. Kurz gesagt, bezweckt der Naturschutz, schädliche Einflüsse der Menschen auf die Natur so gut wie möglich zu vermeiden.

Ein Naturschutzgesetz regelt unter anderem auch, dass im Baurecht stets der Naturschutz zu berücksichtigen ist, also z. B. von der Baubehörde keine Baugenehmigung erteilt werden darf, wenn der Bau von Immobilien zu einem Umweltschaden führen könnte. Daher muss bei bestimmten Bauvorhaben etwa eine UVP - sog. Umweltverträglichkeitsprüfung - durchgeführt werden. Daneben findet sich auch in anderen Gesetzen als einem Naturschutzgesetz immer wieder eine Vorschrift, die den Naturschutz regelt. So müssen z. B. gemäß § 1a Baugesetzbuch schon bei der Bauleitplanung - bestehend aus den Planungsstufen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan - die Vorschriften aus dem Umweltrecht beachtet werden. Auch auf andere Rechtsgebiete wie das Jagdrecht oder das Landwirtschaftsrecht hat das jeweilige Naturschutzgesetz Auswirkungen. So dürfen z. B. Jäger in der Schonzeit bestimmte Tiere nicht jagen und töten.

Zwar sollen grundsätzlich Eingriffe in die Natur vermieden werden. Ist das jedoch nicht möglich, muss der zu erwartende Eingriff ausgeglichen werden. Sofern eine Kompensation in Form von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auch nicht möglich ist, muss der Eingriff von der zuständigen Behörde in der Regel verboten werden.

(VOI)

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