128 Anwälte für Nichtbestehen | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
Kanzlei HENTSCHELMANN, Brandstücken 24, 22549 Hamburg 6710.1142002475 km
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Nichtbestehen
aus 34 Bewertungen Unsere Bewertung basiert auf dem konkreten Fall im Umgang mit der Schulleitung eines städtischen Gymnasiums. Im … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Alkan
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Alkan
Kanzlei Alkan, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin 6974.7291942022 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schulrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Nichtbestehen bietet Herr Rechtsanwalt Erkan Alkan
aus 18 Bewertungen Es war nur eine Rechtsauskunft, die er mir mit einfachen Worten verständlich erläutert hat. Sollte es einmal notwendig … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Nichtbestehen unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Nichtbestehen
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Schneller und effektiver Rechtsschutz der Grundrechte der Menschen gegen fehlerhafte und unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen! Spezialkanzlei im Bildungs-z. B. Hochschulzulassungs- Prüfungsrecht
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Nichtbestehen bietet Herr Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
aus 5 Bewertungen Schön war das Herr Riechwald sich auf meine Anfrage sofort gemeldet hat und das Problem mit Hilfe meiner gesendeten … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Baier
Rechtsanwalt Dominik Baier
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dominik Baier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Nichtbestehen gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Herr Baier hat mich sehr gut beraten und durch die Verhandlung geführt. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Butteron
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Butteron
Adolphs – van den Brink – Tuna, Alicenstraße 40, 35390 Gießen 6800.1311791698 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Nichtbestehen bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Butteron
aus 12 Bewertungen Schnelle Reaktion, super Brief an die Schulleitung und mein Sohn wurde nicht in eine Parallelklasse versetzt, obwohl … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Weidemann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Weidemann
Anwaltskanzlei Dr. Weidemann, Bautzner Str. 113, 01099 Dresden 7080.9392857187 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schulrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Weidemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Nichtbestehen
aus 43 Bewertungen Ich freue mich sehr, meine Sache und Schwierigkeiten mit Herr Weidemann diskutieren. Und Herr Weidemann hat mir viel … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nichtbestehen

Fragen und Antworten

  • Nichtbestehen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nichtbestehen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Nichtbestehen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nichtbestehen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nichtbestehen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung und das rechtliche Vorgehen dagegen gehört zum Hochschul- und Prüfungsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Ein Nichtbestehen von Prüfungen im Rahmen des Hochschul- und Prüfungsrechts betrifft hauptsächlich Studenten, Examens-Kandidaten und Doktoranden. Diese müssen im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung gegen den Prüfungsbescheid vorgehen. Grundsätzlich kann immer gegen das Nichtbestehen einer Prüfung juristisch vorgegangen werden.

Widerspruch

Ein Prüfungsentscheid im Rahmen einer Hochschulausbildung stellt einen Verwaltungsakt dar. Will man sich als Betroffener gegen das Nichtbestehen einer Prüfung wenden, sollte man gegen den Verwaltungsakt zunächst Widerspruch einlegen und gegebenenfalls kann das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden. Bezüglich des Widerspruchs muss man sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten, denn dort ist der Verwaltungsrechtsweg geregelt. Je nach Bundesland muss man den Widerspruch entweder an den Aussteller des Prüfungsentscheids richten, oder Klage am Verwaltungsgericht erheben (Achtung: In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, ist das Widerspruchsverfahren teilweise eingeschränkt bzw. abgeschafft worden). Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsweg nicht in einem besonderen Prüfungsrecht geregelt ist. Gegen einen Prüfungsentscheid muss in der Regel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde/dem Gericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Widerspruch erhoben werden. Fehlt die Belehrung, kann der Widerspruch noch innerhalb der Jahresfrist eingelegt werden. Allgemein gilt jedoch, dass das Rechtsmittel zu begründen ist.

Mit dem Widerspruch beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Dieses Verfahren muss zwingend vor Erheben einer Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht durchgeführt werden. Über den Widerspruch hat der Aussteller des Prüfungsentscheids zu entscheiden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Kontrolle, entsprechend auch bei den Verwaltungsgerichten, stets darauf beschränkt ist, ob der Prüfungsausschuss seinen zugewiesenen Beurteilungsspielraum eingehalten und nicht überschritten hat. Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen haben Prüfer im allgemeinen einen Beurteilungsspielraum. Sie müssen aufgrund von Gesetz und Prüfungsordnung verantwortlich über die erbrachte Prüfungsleistung entscheiden. Im Widerspruchsverfahren muss der Prüfungsausschuss beurteilen, ob dem Widerspruch des Prüflings stattzugeben ist oder nicht. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden wird der Prüfungsbescheid entsprechend abgeändert. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, erlässt der Prüfungsausschuss einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann der Betroffene sich erneut zur Wehr setzen, indem er nämlich innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt.

Klage

Der den Prüfern eingeräumte Beurteilungsspielraum muss auch durch das angerufene Verwaltungsgericht beachtet werden. Es ist nicht möglich, dass das Gericht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung Prüfungsausschusses setzt.

Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheiden nur darauf erstrecken, ob

  • das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist,
  • die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind,
  • die Prüfer allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe beachtet haben,
  • die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen,
  • die Bewertung willkürlich ist.

Es macht jedoch nicht jeder Verfahrensfehler die Prüfungsentscheidung rechtswidrig. Zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung kann daher nur ein wesentlicher Verfahrensfehler führen. Wesentlich ist ein Verfahrensfehler dann, wenn er Einfluss auf die Prüfungsentscheidung hätte haben können. Stellt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung fest, dass der Prüfungsausschuss seinen Beurteilungsspielraum nicht eingehalten hat, so hebt es in der Regel die Entscheidung des Prüfungsausschusses auf und verpflichtet ihn, den Prüfungsteilnehmer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Fehler, der zur falschen Entscheidung des Prüfungsausschusses geführt hat, dies auch zulässt. Stellt das Gericht keinen Fehler fest wird die Klage abgewiesen.

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