339 Anwälte für Reisevertrag | Seite 15

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Rechtsanwältin Dr. Katrin Raabe
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Reisevertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Raabe gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen 👍👍👍👍 (18.11.2023)
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Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Kanzlei Sheqiri, Goppertsweiler Halde 2, 88099 Neukirch 7029.9796110686 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren. Wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Mahatma Gandhi)
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Reisevertrag bietet Frau Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
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Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
Kanzlei Ferdinand Matthiessen, Stadtplatz 26, 86551 Aichach 7072.4276010388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Reiserecht
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Herr Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Reisevertrag
aus 9 Bewertungen Herr Matthissen hat mich bei meinen Rechtsstreit nach einem Autounfall vertreten. Durch seine Kompetenz, konnten wir … (29.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisevertrag

Fragen und Antworten

  • Reisevertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisevertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reisevertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisevertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisevertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Reisevertrag ist ein Vertrag - grundsätzlich ein Werkvertrag - zwischen dem Reiseveranstalter und dem Urlauber. Dagegen handelt z. B. ein Reisebüro grundsätzlich nur als Reisevermittler und tritt nicht als Vertragspartner auf.

Zu beachten ist jedoch, dass das Reiserecht nach den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der Regel nur für Pauschalreisen gilt. Eine Pauschalreise liegt erst bei einem Gesamtpaket von mindestens zwei Hauptleistungen - z. B. Flug und Unterkunft - vor. Somit gelten die Vorschriften grundsätzlich nicht für Individualreisen, bei denen der Urlauber z. B. Hotel, Flug und Mietwagen einzeln bucht. Hier schließt man etwa mit dem Hotel einen Mietvertrag ab, mit der Folge, dass hier das Mietrecht anzuwenden ist.

Der Reisevertrag muss nicht nur die Bedingungen des Reiseveranstalters - z. B. in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) -, sondern auch die wichtigsten Reisemerkmale enthalten. Dazu gehören etwa: Reisezeit, Reisepreis, Reiseziel, Name des Reiseveranstalters und des Buchenden sowie Nennung der Mitreisenden oder auch die Zahlungsbedingungen. Übrigens: Die Angaben in einem Reisekatalog sind für den Reiseveranstalter verpflichtend. Das bedeutet, der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung einhalten, um eine Mängelrüge des Urlaubers zu vermeiden. Außerdem darf der Reiseveranstalter keine Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises verlangen, solange er dem Urlauber keinen Sicherungsschein ausgestellt hat. Damit kann der Veranstalter beweisen, dass er sich für den Fall seiner Insolvenz nach § 651k BGB mit einer Versicherung bzw. Bankbürgschaft abgesichert hat.

Nach § 651i I BGB ist vor Urlaubsantritt jederzeit ein Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Bei einem Reiserücktritt muss der Urlauber zwar keinen Reisepreis mehr zahlen, aber unter Umständen mit einer Stornogebühr rechnen, deren Höhe zumeist im Reisevertrag festgelegt wird.

Bei einem Mangel - also wenn der Urlaub den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht entspricht - stehen dem Urlauber verschiedene Rechte zu. So ist etwa bei erheblichen Mängeln eine Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e BGB möglich. Bei weniger schwerwiegenden Fehlern - z. B. bei einer Flugverspätung - kann der Urlauber innerhalb eines Monats nach seiner vertraglich beendeten Heimkehr eine Reisepreisminderung nach § 651d BGB gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Urlauber den Mangel vor Ort angezeigt sowie dessen Beseitigung verlangt hat. Nur wenn der Reiseveranstalter innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Abhilfe vorgenommen hat, ist eine Geltendmachung der genannten Rechte aus dem Reisevertrag möglich. Letztendlich kann der Urlauber unter Umständen auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder wegen eines zusätzlichen Schadens wie etwa die Verletzung an einem unstabilen Treppengeländer verlangen, sofern der Reiseveranstalter den Schaden zu vertreten hatte.

(VOI)

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