872 Anwälte für Umsatzsteuer | Seite 37

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jochen Sandhoff
Rechts- und Fachanwalt Jochen Sandhoff
Rechtsanwälte Sandhoff & Kraft - Fachanwälte in Kooperation, Neustadterstrasse 11-13, 67373 Dudenhofen 6851.269362872 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Jochen Sandhoff bietet im Bereich Umsatzsteuer Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Umsatzsteuer beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
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Kanzlei WUD Rechtsanwalt und Steuerberater, Rotkreuzstr. 3, 92331 Parsberg 7068.3591715665 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ullrich - Ihr juristischer Beistand im Bereich Umsatzsteuer
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Rechtsanwalt Bernhard Bruns
Kanzlei Bernhard Bruns, Fritz-Seger-Str. 19, 04155 Leipzig 6980.9148184131 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Bruns bietet Rat und Unterstützung im Bereich Umsatzsteuer
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Rechtsanwalt Thomas Otten
Anwaltskanzlei Otten, Ludwig–Wolker–Str. 16, 49124 Georgsmarienhütte 6672.5698187259 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Otten ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Umsatzsteuer
(07.08.2020) Alles professionell und große Lob
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sehr gut
Rechtsanwalt Robert Engels
Engels, Am Riddershof 17, 47805 Krefeld 6631.9614585122 km
Fachanwalt Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Engels ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Umsatzsteuer
aus 96 Bewertungen Herr Engels hat uns in einer Erbangelegenheit in Spanien professionell geholfen. Er war zu jeder Zeit erreichbar, hat … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
ENGEL Steuerberatung Wirtschaftsrecht, Goethestraße 2, 51379 Leverkusen 6671.3198779472 km
INDIVIDUELL.KOMPETENT.ZUVERLÄSSIG
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
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Rechtsanwalt Tobias Reitzer
Rechtsanwälte Fachanwälte | Gasteiger Reitzer & Kollegen, Alte Weberei 2, 87600 Kaufbeuren 7073.8406514293 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Reitzer
(03.04.2024) Überblick meiner Situation mit dem Berliner Testament. Herr Reitzer ist kompetent mich zu Unterstützen und er hat es …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umsatzsteuer

Fragen und Antworten

  • Umsatzsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umsatzsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umsatzsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umsatzsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umsatzsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Umsatzsteuer - häufig auch Mehrwertsteuer genannt - muss grundsätzlich für Umsätze gezahlt werden, wenn ein Unternehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Leistung - z. B. eine Dienstleistung oder Warenlieferung - im Inland gegen Entgelt erbringt, vgl. 1 I UStG (Umsatzsteuergesetz). Das Entgelt entspricht in der Regel der Höhe des Kaufpreises, den der Abnehmer für die Leistung zahlt.

Bis es z. B. zur Veräußerung einer Ware kommt, muss häufig erst ein langwieriger Produktionsprozess durchlaufen werden. Ein Handwerker liefert etwa die Rohstoffe, der Hersteller produziert die Ware und verkauft sie an einen Großunternehmer. Der wiederum schließt einen Kaufvertrag mit einem Einzelhändler, der versucht, das Produkt an den Verbraucher zu bringen. Jeder einzelne Verkäufer hat hier die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Um eine Kumulation der Umsatzsteuer zu verhindern, kann der Unternehmer aber wiederum für z. B. seinen eigenen Einkauf die sog. Vorsteuer abziehen und mit der Umsatzsteuer verrechnen. Allein der Endverbraucher kann keine Kostenerstattung verlangen. Das bedeutet: Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen grundsätzlich der Steuerschuldner ist, zahlt der Endverbraucher die volle Umsatzsteuer, sog. indirekte Steuer, wenn er die Leistung in Anspruch nimmt, also z. B. einen Schrank beim Möbelhändler kauft.

Übrigens: Umsatzsteuer und Vorsteuer betreffen denselben Geldbetrag. Der leistende Unternehmer nennt ihn jedoch Umsatzsteuer, der Unternehmer, der die Leistung empfängt, bezeichnet ihn als Vorsteuer. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist vor allem, dass der Empfänger eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vom Vertragspartner erhält. Ist die Rechnung also unvollständig, fehlerhaft oder fehlt sie vollständig, bewirkt der Formmangel, dass ein Vorsteuerabzug von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird.

In den §§ 4 ff. UStG sind die Steuerbefreiungen und -vergütungen geregelt. So müssen Unternehmer etwa für Ausfuhrlieferungen in Drittländer keine Umsatzsteuer zahlen; dagegen bleibt der Vorsteuerabzug möglich. Ferner muss z. B. für ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Genesung, Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung bzw. dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Patienten dienen, keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Ein Arzt bzw. Heilpraktiker darf daher auch keinen Vorsteuerabzug tätigen, vgl. § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz.

Der Steuersatz beträgt in der Regel 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Entgelts, § 12 I UStG. Die Umsatzsteuer kann aber für ausgewählte Waren auf sieben Prozent ermäßigt werden, z. B. Lebensmittel wie Zwiebeln oder Kartoffeln, ein Buch oder auch ein Rollstuhl bzw. eine Gehhilfe. Die Steuer entsteht in der Regel mit Ablauf des sog. Voranmeldezeitraums, in dem der Unternehmer die Leistung ausgeführt hat und nicht mit dem Zeitpunkt, an dem der Leistungsempfänger die Rechnung bezahlt hat.

Die Steuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Unternehmer müssen jedoch mehrmals im Jahr eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abliefern und gewisse Vorauszahlungen tätigen. Bei Fragen kann ein Steuerberater bestimmt weiterhelfen.

Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro wohl nicht übersteigen wird, müssen übrigens keine Umsatzsteuer zahlen.

Gerade Händler, die ihre Ware über das Internet bzw. den Versandhandel verkaufen, fragen sich häufig, an welches Land Umsatzsteuer zu zahlen ist. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde im Steuerrecht daher Folgendes geregelt: Bei der Ausfuhr von Waren innerhalb der Europäischen Union gilt das sog. Bestimmungslandprinzip. Danach muss an das Land, in dem der Konsum stattfindet, Umsatzsteuer gezahlt werden. Wird also z. B. ein in Deutschland hergestellter Schrank nach Frankreich geliefert und dort genutzt, so kann Frankreich vom deutschen Hersteller die Umsatzsteuer fordern. Dagegen ist der Unternehmer bei der Ausfuhr in ein Drittland, wie bereits erklärt, von der Umsatzsteuer befreit.

(VOI)

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