342 Anwälte für Versäumnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Wolter
aus 8 Bewertungen Nachdem ich jahrelang in meinem Scheidungsverfahren auf der Stelle getappt bin, habe ich zu Frau Wolter gewechselt und … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Jodl
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Jodl
Kanzlei Jodl, Kirchenstr. 5, 82194 Gröbenzell 7103.093506838 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Versäumnisurteil unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Jodl
aus 29 Bewertungen Sehr tolle Rechtsanwältin die sich sehr bemüht. Kann ich nur empfehlen!!!! Gruß (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Scheffran
Scheffran § Rechtsanwälte, Moerser Str. 291, 47475 Kamp-Lintfort 6620.9470258517 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Scheffran ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Versäumnisurteil
(23.09.2023) Beratung zu meiner Zufriedenheit verlaufen. Vertragspartner wird zur Stellungnahme anwaltlich angeschrieben. Verlauf …
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hartwig
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Hartwig
KANZLEI HARTWIG, Kleinschmidtstr. 24, 69115 Heidelberg 6865.2466693446 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Versäumnisurteil beantwortet Frau Rechtsanwältin Simone Hartwig
aus 15 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Hartwig hat uns geholfen, den Eigenbedarf an einer für unseren Sohn gekauften Wohnung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kiezstraße 11, 14467 Potsdam 6961.6232880251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versäumnisurteil steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff gerne zur Verfügung
aus 74 Bewertungen Herr Dethloff meldet umgehend und beantwortet die Fragen professionell. Ich kann ihn nur empfehlen. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Krill
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Krill
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Krill bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versäumnisurteil
aus 63 Bewertungen Ich war wegen einer Beratung bei RA Krill, bereits am Telefon machte er einen sehr freundlichen und kompetenten … (02.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versäumnisurteil

Fragen und Antworten

  • Versäumnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versäumnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versäumnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versäumnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versäumnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Begriff Versäumnisurteil stammt aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung ist, dass eine Klage bei Gericht eingereicht wurde und entweder der Kläger oder der Beklagte säumig ist. Säumnis wird nicht nur angenommen, wenn eine der Parteien nicht zur Verhandlung erscheint. Ein Versäumnisurteil ist vielmehr auch möglich, wenn die Partei zwar vor Gericht erscheint, jedoch gemäß § 333 ZPO - Zivilprozessordnung - nicht verhandelt oder in einem Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt kommt. Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann ebenfalls ein Versäumnisurteil ergehen, wenn eine Partei nach den §§ 276, 331 III ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, also z. B. auf die Klage überhaupt nicht reagiert hat.

Ein Versäumnisurteil kann nur auf Antrag der nicht säumigen Partei ergehen. Zu beachten ist aber, dass ein Versäumnisurteil nach den §§ 335, 337 ZPO aus bestimmten Gründen ausgeschlossen sein kann. So ist der Termin vielmehr zu vertagen, wenn der Säumige mit einem Attest seine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Auch eine zu kurzfristig verschickte Ladung oder gar die fehlende Zustellung der Ladung ist Grund genug, dass der Richter den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückweisen muss.

Bei der Säumnis des Beklagten hat der Richter im Zivilprozess zu prüfen, ob der vom Kläger behauptete Anspruch - z. B. aufgrund von Kaufvertrag nach § 433 BGB Bürgerliches Gesetzbuch) oder Werkvertrag nach § 631 BGB - tatsächlich besteht, sog. Schlüssigkeit der Klage. Falls ja, wird das Versäumnisurteil gemäß dem Sachvortrag des Klägers erlassen. Anderenfalls ergeht kein Versäumnisurteil; der Richter weist die Klage vielmehr durch Sachurteil ab, sog. unechtes Versäumnisurteil. Ist dagegen der Kläger säumig, ist eine Schlüssigkeitsprüfung nicht nötig. Die Klage wird abgewiesen.

Gegen ein Versäumnisurteil sind nicht die Rechtsbehelfe Berufung oder Revision, sondern der Einspruch nach § 338 ZPO statthaft. Der Säumige kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, frühestens aber nach Verkündung des Versäumnisurteils einlegen. Im Arbeitsrecht muss sich der Säumige beeilen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden: Die Einspruchsfrist beträgt hier nämlich nur eine Woche. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erscheint die zuvor säumige Partei erneut nicht, kann das sog. zweite Versäumnisurteil ergehen. Hiergegen ist dann kein Einspruch mehr möglich, sondern das Rechtsmittel der Berufung.

Praxisrelevant ist die sog. Flucht in die Säumnis. Hat der Beklagte keine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, könnte es passieren, dass sein Vorbringen vor Gericht als verspätet zurückgewiesen wird. Erscheint er aber nicht zur Verhandlung und ergeht daraufhin ein Versäumnisurteil, kann er dagegen Einspruch einlegen. Ist er erfolgreich, wird weiterverhandelt und er kann im daraufhin festgesetzten Termin seine Argumente vorbringen, die nun vom Gericht beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen hat seine Vorteile, birgt aber auch einige Risiken: Denn egal, ob er aus dem Rechtsstreit als Sieger oder Verlierer hervorgeht, muss er nach § 344 ZPO grundsätzlich die Kosten der Säumnis tragen. Außerdem ist das Versäumnisurteil nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbar - und zwar ohne Sicherheitsleistung. Das bedeutet, der Kläger - und damit der Gläubiger - kann in das Vermögen vom Schuldner - dem Beklagten - vollstrecken, also z. B. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Einen Rechtsanwalt trifft hier die Aufklärungspflicht, seinen Mandanten auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen.

(VOI)

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