1.155 Anwälte für Versicherungsmakler | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Tobias Hütterer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Tobias Hütterer
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Tobias Hütterer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Versicherungsmakler
aus 26 Bewertungen Den muss man einfach weiterempfehlen, denn das ist heute nicht mehr selbstverständlich Weiter so (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Buschka LL.M.Eur.
sehr gut
Kanzlei Bettina Buschka, Herderstraße 86, 28203 Bremen 6676.6410966788 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Buschka LL.M.Eur. bietet im Bereich Versicherungsmakler Rechtsberatung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Zügig und sehr fachkompetent (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M.
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Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M.
WANNINGER SCHMIDT RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Moosbürger Straße 13, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7066.0243680405 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Versicherungsmakler
aus 35 Bewertungen Als Unfallgeschädigter wurde ich vollumfänglich bestens betreut! Nochmals Danke an alle in der Kanzlei. (12.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsmakler

Fragen und Antworten

  • Versicherungsmakler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsmakler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versicherungsmakler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsmakler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsmakler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig und vermittelt zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist der Versicherungsmakler als Kaufmann gemäß § 7 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und als Handelsmakler gemäß § 93 HGB einzuordnen. Danach steht der Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Maklervertrag

Grundlage für das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer ist der Maklervertrag, der noch durch gesetzliche Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergänzt wird.

Gegenüber dem Versicherungsnehmer treffen den Versicherungsmakler bestimmte Pflichten. Insbesondere muss er bei seiner Vermittlertätigkeit folgende Kriterien beachten:

  • Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Vermittlung günstiger Versicherungsverträge
  • Verwaltung des Versicherungsverhältnisses
  • Betreuung und Aktualisierung des Versicherungsverhältnisses.

Haftung

Erfüllt der Versicherungsmakler diese Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht, muss er bei schuldhaften Verstößen ihm gegenüber haften. Das gilt auch bei einem Verschulden aufseiten seiner Mitarbeiter, § 2287 BGB.

(WEL)

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