Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Kanzlei Albrecht Legal erhalten?

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Häufig vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung des Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper erhalten haben. Herr Knieper hat in der Vergangenheit bereits diverse Rechtsanwälte mit der Aussprache solcher Abmahnungen beauftragt. Berichtet haben wir an dieser Stelle insbesondere schon über Abmahnungen der Cyfire Rechtsanwälte und auch der Kanzlei Albrecht Legal, welche diese im Auftrage des Herrn Knieper ausgesprochen haben. Kürzlich haben wir einen Mandanten vertreten, der eine von dem Rechtsanwalt Santjer aus Helsinki im Auftrage des Herrn Knieper ausgesprochene Abmahnung erhalten hat. Die Abmahnungen von Herrn Knieper haben stets den Vorwurf zum Gegenstand, dass der Abgemahnte die Fotografie einer Speise im Internet verwendet hat. Urheber dieser Fotografe sei Herr Folkert Knieper. Der Abgemahnte nutze die Fotografie ohne dessen Zustimmung. Unter professionellen Bedingungen habe Herr Knieper die Fotografie selbst gefertigt. Auf der Website www.marions-kochbuch.de , einem Internetkochbuch, sei diese Fotografie ursprünglich veröffentlicht.  Diese Website gehöre seit fast 20 Jahren zu den meist genutzen, werbefinanzierten Online-Kochbüchern im deutschsprachigen Raum.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und des Rechtsanwaltes Santjer zugestellt? Dann holen Sie bestenfalls zügig eine juristische Ersteinschätzung ein. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Wir kennen die Gegenseite und das Rechtsgebiet genau. Ich selbst bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Schicken Sie uns die Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer- Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Welche Forderungen stellt Dipl.-Ing. Folkert Knieper?

Rechtsanwalt Santjer verlangt aufgrund der behaupteten Verletzung von Urheberrecht die Unterlassung, eine  Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz gem. §§ 97, 97a, 101 UhrG, § 242 BGB. Dies wird aufgeschlüsselt wie folgt geltend gemacht:

  • Beseitigung der Bildes von der Website und Löschung der Bilddatei von dem Server
  • Unterlassung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, wobei der Abmahnung eine vorformulierte Erklärung beiliegt
  • Schadensersatz
  • Aufwendungserstattung, d.h. insb. durch die Abmahnung entstandener Rechtsanwaltskosten

Wie sollte der Abgemahnte mit der Abmahnung umgehen?

Von extremen Reaktionen ist abzuraten, d.h. weder sollte der Abgemahnte in Panik verfallen und die Ansprüche vorschnell erfüllen, noch sollte er die Abmahnung in den Papierkorb befördern und ignorieren. Die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Auch wenn der Vorwurf überraschend ist und oftmals die Ansprüche für den Laien -gerade auch in der Höhe- nicht ohne weiteres verständlich und nachvollziehbar sind, sollte der Abgemahnte möglichst besonnen reagieren und bestenfalls zügig juristische Hilfe einholen. Keinesfalls sollten die Ansprüche voreilig erfüllt werden. Auch ist davon abzuraten, die Gegenseite selbst zu kontaktieren und es zu riskieren Äußerungen zu tätigen, die später bereut werden könnten. Vor allem die der Abmahnung beiliegende und von der Gegenseite (!) vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige professionelle juristische Beratung und Modifikation unterzeichnet werden. Denn eine voreilige Abgabe einer solchen Erklärung kann erhebliche negative finanzielle Folgen haben. Auch wenn Ansprüche nicht vorschnell erfüllt werden sollen, gilt es dennoch, die gesetzten Fristen zu beachten und diese nicht reaktionslos verstreichen zu lassen. Denn dann besteht die Gefahr, dass die Gegenseite die Ansprüche unmittelbar gerichtlich geltend macht, was jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden wäre.  Daher ist es unbedingt empfehlenswert, zeitnah nach Erhalt der Abmahnung einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann dabei helfen, eine für den Abgemahnten möglichst günstige außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit zu erreichen.

Kostenlose Ersteinschätzung von im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwälten!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren


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