Mit PayPal und „Touristen-Peso“ in Argentinien billig einkaufen

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Bequem Geld ins Ausland überweisen, das ist eine der großen Stärken von PayPal – aber nicht unbedingt ein einfaches Thema, denn Kontosperrungen wegen des Verdachts der Geldwäsche betreffen in einem großen Teil aller Fälle Transaktionen in andere Länder. Ganz besonders verdächtig macht sich, wer außerhalb der EU Geschäfte macht und mit nicht eindeutigen Zuordnungen arbeitet.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Es ist natürlich nicht verboten, PayPal für Auslandstransaktionen zu nutzen, aber bei Unstimmigkeiten kann es schnell zu Sperrungen durch PayPal kommen!“

Das soll nicht heißen, dass man auf Transaktionen mit Auslandsbezug grundsätzlich verzichten sollte. Ein aktuelles Beispiel zeigt aber, wie schnell die Falle zuschnappen kann, auch wenn es sich tatsächlich nicht um Geldwäsche handelt.

Ein Beispiel: Bei Einkäufen in Argentinien gewährt das krisengeschüttelte Land seinen Gästen beim Wechsel zum Peso einen enormen Rabatt in Höhe von 40 % bei allen Transaktionen und regelt das grenzüberschreitend über den Wechselkurs, wenn z.B. über Visa bezahlt wird. Das als „Touristen-Peso“ bekannt gewordene System macht aber aktuell fast allen Beteiligten große Sorgen, insbesondere VISA geriet in Argentinien aufgrund der unkalkulierbaren Wechselkurse und der nicht so vorhergesehenen Nutzung extrem in Schwierigkeiten.

Ganz konkret: Beim Kauf eines Produkts oder bei Geldüberweisungen in Pesos an Freunde wurden 40 Prozent weniger in Rechnung gestellt, als hätte man in Euro überwiesen.

Das galt auch für Einkäufe, die mit PayPal bezahlt werden, wenn Peso als Auszahlungswährung angegeben wird. So kann man bis heute aktuell in argentinischen Online-Shops mit Visa extrem billig einkaufen, wenn man das Risiko einer möglicherweise unzuverlässigen Lieferung akzeptieren kann. Bis vor kurzem war es auch möglich, dass man sich untereinander Devisen überwies und sich dann in der anderen Währung ausbezahlen ließ - dem und sonstigen Auswüchsen hat PayPal  aber offensichtlich einen Riegel vorgeschoben. 

Auch war es in einer Übergangszeit möglich, mit Pesos sogar Kryptowährungen oder Kapitalanlagen zu handeln. Dies hatte einen wahren Kauf- und Tauschrausch ausgelöst, da bei Käufen in Peso - da wo dies möglich war - nicht der normale Kurs berechnet wurde, sondern der "Touristen-Peso". Aktuell ist die Situation, was wo geht, etwas unübersichtlich.

Fritsch: „Derartige Transaktionen sind gewöhnlich unproblematisch, so lange es funktioniert, aber die Befürchtung liegt nahe, dass PayPal derartige Geschäfte für unzulässig und missbräuchlich hält, mit der Folge einer sofortigen Sperrung des Kontos und Einfrieren des Guthabens, wie im Rahmen der AGB des Anbieters vorgesehen."

Der erfahrene Jurist empfiehlt, der Versuchung zu widerstehen und wichtige PayPal-Konten nicht für Einkäufe mit "ARS"  zu nutzen und vor allem, keine großen Investitionen zu tätigen. Da wo Konten gesperrt und Guthaben eingefroren wurden, kann auf dem Rechtsweg eine Lösung herbeigeführt werden.

Ganz vorbei ist die aktuelle Touristen-Peso-Geschichte vielleicht noch nicht, da aktuell in Shops, die den ARS akzeptieren noch Einkäufe mit Mega-Rabatt möglich sind. Allerdings kann Visa diese Möglichkeit jederzeit stoppen und statt des Rabattpreises würde bei der Kreditgartenabrechnung der richtige Preis angegeben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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