Urheber Stock-Foto Berechtigungsanfrage/ Abmahnung von ChromOrange-PHOTOSTOCK – keine Urhebernennung

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Die Firma CHROMORANGE-PHOTOSTOCK (Gf: Reinhold Tscherwitschke) verschickt Berechtigungsanfragen (Abmahnungen) wegen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund


Die Firma ChromOrange Photostock aus Riedering ist eine Bildagentur, die Fotos vermarktet und u.a. die Lizenzrechte von Fotografen verwaltet/durchsetzt. 

In der Berechtigungsanfrage wird behauptet, der Betroffene habe eine urheberrechtlich geschützte Fotografie/Lichtbild ohne Einwilligung des Urhebers/Fotografen online genutzt. Es fehle u.a. an der Urhebernennung. Die CHROMORANGE-PHOTOSTOCK sei berechtigt die Lizenzrechte des Fotografen durchzusetzen. 

Es handelt sich dabei um eine Berechtigungsanfrage und (noch) keine Abmahnung. Der Sachverhalt soll damit zunächst geklärt werden. 

Der Unterscheid ist u.a. dadurch zu erkennen, dass (noch) keine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird.


Unser Rat 


Bewahren Sie Ruhe und lassen die Berechtigungsanfrage noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob Sie das Foto (ohne Urhebernennung) nutzen durften. 

Erweist sich eine Berechtigungsanfrage als unbegründet, kann diese zurückgewiesen werden. 

Trifft der Vorwurf jedoch zu, kann eine sogenannte vorbeugende strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann kann keine Abmahnung mehr gegen Sie ausgesprochen werden. Dementsprechend könnte die Gegenseite dann auch keine Anwaltskosten für eine Abmahnung verlangen. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler/Intenetnutzer erfolgreich gegen vergleichbare urheberrechtliche Foto Abmahnungen bzw. Berechtigungsanfragen verteidigen.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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