Sebastian Harder
Fachanwalt für
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Über 22 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Über mich
Seit fast 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig. Seit dem Jahr 2010 bin ich dazu berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Insolvenzrecht" zu führen. Ich berate und vertrete Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Insolvenzrecht. Dies betrifft sowohl Unternehmensinsolvenzen, als auch den Bereich der Privatinsolvenz. Ich bin ferner im Bereich Sanierung und Restrukturierung tätig. Zu meinen Mandanten zählen sowohl insolvente Privatpersonen, als auch insolvente bzw. insolvenzgefährdete Unternehmen und deren Gesellschafter, Geschäftsleiter und Berater, aber auch Gläubiger und andere Geschäftspartner von Krisenunternehmen.
Sanierung und Restrukturierung
Sieht sich ein Unternehmen einer potentiell existenzbedrohenden Krise ausgesetzt, ist schnelles Handeln erforderlich, nicht nur um das Unternehmen zu erhalten, sondern auch um Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung zu vermeiden. Ich berate Krisenunternehmen sowie deren Geschäftsleitung oder Gesellschafter im Hinblick auf Möglichkeiten einer Abwendung der Krise. Im Fokus steht hierbei zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Sanierung. Ist eine solche nicht möglich, unterstütze ich die Mandanten bei der Durchführung gerichtlicher Sanierungsmaßnahmen, falls erforderlich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung
Die Zahl der verschuldeten Privathaushalte steigt weiter an. In vielen Fällen erreichen die Schulden ein Ausmaß, das der Betroffene aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann. In derartigen Fällen unterstütze ich bei dem Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung. Scheitert eine solche an dem Widerstand der Gläubiger, leite ich ein Insolvenzverfahren für den Mandanten ein und begleite diesen sicher durch das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Weitere Tätigkeiten im Insolvenzrecht
Zu meinen weiteren Tätigkeiten im Insolvenzrecht gehören insbesondere die Beratung von Geschäftspartnern insolventer Unternehmen zum Schutz vor Forderungsausfällen, die Geltendmachung von Gläubigerrechten im Insolvenzverfahren sowie die Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen von Insolvenzverwaltern.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.
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