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Online-Rechtsberatung
Über 28 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Rechtsanwalt Thomas Pfaudler
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt Familienrecht
Ich stehe Ihnen gerne als kompetenter Berater sowohl in der außergerichtlichen Vertragsgestaltung und Vertretung als auch in gerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Bauen Sie auf Fachkenntnis und Expertise aus zahlreichen Verfahren.
Familienrecht
Ich bin seit meiner Anwaltszulassung 1996 durchgehend im Familienrecht tätig, seit 2001 als Fachanwalt für Familienrecht. Zum familienrechtlichen Fachbereich zählt die Durchführung der Scheidung nebst den sogenannten Folgesachen, also z. B. Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, eheliches Güterrecht etc.
Ich bin bestrebt, eine anstehende Vermögensauseinandersetzung möglichst frühzeitig durchzuführen. Dazu zählt die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien und der darauf ruhenden Verbindlichkeiten, die Berechnung eines Zugewinns, die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Fahrzeugen und die Klärung der Verantwortlichkeit von gemeinsamen Bankkonten. Ebenfalls frühzeitig ist ein Kindes- und Trennungsunterhalt zu berechnen. Dazu fordere ich umgehend die notwendigen Auskünfte und Belege von der anderen Partei an. Wenn nötig wird der Anspruch gerichtlich geltend gemacht, bei Bedarf durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Weitere Themenbereiche sind Verfahren der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umgangsrechtes. Ich kläre mit Ihnen individuell, welche Voraussetzungen für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bestehen und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind.
Arbeitsrecht
Ich bin seit meiner Anwaltszulassung 1996 im Arbeitsrecht tätig, seit 2007 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich bin überwiegend im Individualarbeitsrecht tätig. Ich vertrete gleichermaßen Arbeitgeber (überwiegend mittelständische Unternehmen) wie Arbeitnehmer. Einen maßgeblichen Anteil nehmen Kündigungsschutzverfahren ein. Die Frage, ob eine Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz oder anderen Gesetzen berechtigt ist, ist in diesen Verfahren von besonderer Bedeutung. Daneben spielen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, der wirksamen Befristung von Arbeitsverträgen, des Urlaubs einschließlich der Urlaubsabgeltung, des Betriebsüberganges oder der sogenannten freiwilligen Gehaltsbestandteile eine große Rolle. Zum Spektrum der außergerichtlichen Vertretung gehören vor allem speziell zugeschnittene Arbeitsverträge sowie Aufhebungsverträge. Letztere werden individuell von mir verhandelt und in der Formulierung optimiert.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Von meiner Fachkenntnis können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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