- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Langjährige Erfahrung, die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sowie Engagement und Kompetenz stellen die Basis meiner Tätigkeit dar. Zudem lege ich großen Wert auf eine zielgerichtete und lösungsorientierte Beratung und Vertretung, die den individuellen Interessen meiner Mandanten gerecht wird.
Das rechtswissenschaftliche Studium beendete ich erfolgreich 1998 an der renommierten Humboldt Universität zu Berlin und erwarb anschließend im Rahmen des Referendariats erste praktische Kenntnisse. Seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt beschäftige ich mich mit Mandaten aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Im Jahr 2013 erfolgte die Verleihung des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht – als Fachanwalt verfüge ich über umfassende praktische Erfahrung sowie überdurchschnittliches theoretisches Fachwissen.
Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ich biete Mandanten im Arbeitsrecht eine umfassende gerichtliche und außergerichtliche Beratung an. Ich begleite sie bereits bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses und übernehme auch die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Vor Aussprache oder nach Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung berate ich Sie umfassend und vertrete Sie im Kündigungsschutzprozess. Außerdem übernehme ich auch die Beratung bezüglich Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen, setze Ansprüche auf Urlaub oder Gehalt durch und vertrete auch in Entgeltklagen.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne in Erbfällen. Hierbei ist es nicht relevant, ob Sie Erblasser, Enterbter, Pflichtteilsberechtigter oder Erbe sind – jeder Mandant erhält im Erbrecht eine bestmögliche Beratung und Vertretung. Ich berate Sie umfassend zur Nachlassplanung, Annahme und Ausschlagung eines Erbes, zu Nachlassverbindlichkeiten und zu steuerrechtlichen Auswirkungen.
Egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, heutzutage kann es jederzeit zu einem Verkehrsunfall kommen. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, übernehme ich im Rahmen meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht die Schadensregulierung einschließlich der Korrespondenz mit der Gegenseite und den Versicherungen. In außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren setze ich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch, wehre diese ggf. auch ab und vertrete Sie ebenfalls in einem Strafverfahren (z. B. bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.).
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