3 Anwälte in Baesweiler

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Praest
Rechtsanwalt Stephan Praest
Praest Rechtsanwälte, In der Schaf 9, 52499 Baesweiler 6628.8400559813 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsanwalt in Baesweiler
(15.08.2023) Kann super ekleren
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
Rechtsanwalt Andreas Gruschinski, Kirchstr. 40C, 52499 Baesweiler 6628.6775661183 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt in Baesweiler
aus 12 Bewertungen Er hat mir bei meinem Wohnrecht sehr geholfen, und würde jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Ein sehr guter Anwalt (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Trachte-Wagels
Kanzlei Trachte-Wagels, Kückstr. 23, 52499 Baesweiler 6628.2483411596 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsanwältin in Baesweiler
(22.07.2021) In meinen Augen eine sehr engagierte Rechtsanwältin, die ihren Beruf noch ernst nimmt.

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Baesweiler?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Baesweiler. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Baesweiler zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Baesweiler!
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.