704 Anwälte für Erwerbsobliegenheit | Seite 30

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erwerbsobliegenheit bietet Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
aus 64 Bewertungen Dank Frau Klein Endebrock wurde mein Wunsch zur Namensänderung angenommen und ich bin sehr zufrieden! Ich empfehle … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
Kanzlei Deutsch-Bader, Johann-Mutter-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech 7080.2407909771 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader ist Ihr Ansprechpartner für Erwerbsobliegenheit
aus 41 Bewertungen Frau Deutsch-Bader hat mir in einer Erbschaftsangelegenheit hervorragend geholfen. Ich bekam sehr kurzfristig einen … (23.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kinzl
sehr gut
Kanzlei Martin Kinzl, Oesterleinstrasse 7, 73430 Aalen 6985.0459547319 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Kinzl bietet im Bereich Erwerbsobliegenheit Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Herr Kinzl ist ein sehr zuverlässiger und freundlicher Anwalt. Auch die digitale Kommunikation und Ansprechbarkeit … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kreisel
sehr gut
Kanzlei Ines Kreisel, Altmörbitzer Hauptstr. 6, 04654 Frohburg 7013.7875726527 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Kreisel ist Ihr Ansprechpartner für Erwerbsobliegenheit
aus 46 Bewertungen Hat meine Rechtlichen Angelegenheiten immer mit einer positiven Nachricht beendet 👍 kann ich nur sehr empfehlen wer … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kubisch
Rechtsanwalt Andreas Kubisch
Rechtsanwälte Andreas Kubisch & Michael Spielmann, Herrenbreite 33, 06449 Aschersleben 6904.4296163818 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Kubisch
aus 5 Bewertungen Ein großes Dankeschön an die Kanzlei Kubisch! In einer für mich schwierigen Situation ist RA Kubisch sehr hilfreich … (05.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Zielgers
sehr gut
Beate Zielgers, Ratzeburger Allee 2A, 23564 Lübeck 6744.0028621792 km
Ich stehe für individuelle, kompetente und zielorientierte Beratung und Bearbeitung Ihres Anliegen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Zielgers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit
aus 10 Bewertungen Frau Zielgers wirkt nach meinem ersten Eindruck sehr Sympathisch und Kompetent! (25.04.2024)
Profil-Bild Fachanwältin und Mediatorin Martina Stoof
Fachanwältin und Mediatorin Martina Stoof
Kanzlei Stoof Rechtsanwälte, Potsdamer Straße 33, 14974 Ludwigsfelde 6979.122604247 km
IHR VERTRAUEN | UNSERE LEISTUNG | EIN ERFOLG
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Erwerbsobliegenheit hilft Ihnen Frau Fachanwältin und Mediatorin Martina Stoof

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erwerbsobliegenheit

Fragen und Antworten

  • Erwerbsobliegenheit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erwerbsobliegenheit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erwerbsobliegenheit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erwerbsobliegenheit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erwerbsobliegenheit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Erwerbsobliegenheit liegt vor, wenn man seine Arbeitskraft dazu einsetzen muss, Einkommen zu erzielen. So muss etwa ein Schuldner, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nach § 295 I Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung) eine angemessene Arbeit ausüben oder eine solche suchen. Anderenfalls verspielt er unter Umständen die Restschuldbefreiung nach § 290 I Nr. 5 InsO. Eine besonders wichtige Rolle spielt die Erwerbsobliegenheit jedoch im Unterhaltsrecht.

Im Unterhaltsrecht kann die Erwerbsobliegenheit sowohl den Unterhaltspflichtigen als auch den Unterhaltsberechtigten treffen. Damit muss jeder zunächst aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt bestreiten. Ist der Unterhaltsberechtigte jedoch bedürftig, muss der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt handelt.

So trifft z. B. nach der Scheidung einer Ehe bzw. Auflösung einer Lebenspartnerschaft beide Partner gemäß § 1569 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zunächst die Pflicht, für sich selbst zu sorgen. Muss aber einer der beiden die gemeinsamen minderjährigen Kinder versorgen, ist es dem Betreuenden nicht zumutbar, daneben auch noch einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Sind die Kinder älter als drei Jahre, kann aber die Aufnahme einer Beschäftigung in Teilzeit gefordert werden. Sind die Kinder dagegen jünger, muss der betreuende Elternteil nicht arbeiten, sondern kann Unterhalt verlangen. Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn eine Lebensgemeinschaft beendet wurde.

Wer seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Das sind Einkünfte, die zwar nicht erzielt wurden, aber hätten erzielt werden können, wäre der Unterhaltspflichtige bzw. der Unterhaltsfordernde seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen. Ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit wird ferner auch bejaht, wenn man zwar eine Arbeit hat, diese aber nicht so gut bezahlt wird, sodass man seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann. Der Ex-partner kann dann sogar dazu verpflichtet sein, den Arbeitsplatz zu wechseln, einen Nebenjob anzunehmen oder einen beruflich veranlassten Umzug in Kauf zu nehmen.

Bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsfordernden bzw. des Unterhaltspflichtigen ist Folgendes zu beachten: Es genügt nicht, sich arbeitslos zu melden und ab und zu eine Bewerbung zu verschicken oder auf Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamts zu warten. Vielmehr müssen regelmäßig Bewerbungen geschrieben werden, notfalls auch Initiativbewerbungen. Die Anrechnung fiktiver Einkünfte entfällt somit nur, wenn man nachweisen kann, unverschuldet keine Arbeit gefunden zu haben, oder bei attestierter Arbeitsunfähigkeit. Fiktives Einkommen wird im Übrigen auch angerechnet, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsvertrag kündigt, um seiner Zahlungspflicht zu entgehen. Schließlich wurde die Kündigung und damit die Leistungsunfähigkeit mit Absicht herbeigeführt, weshalb wiederum ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit zu bejahen ist.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erwerbsobliegenheit umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erwerbsobliegenheit besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.