4.740 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
sehr gut
Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
Tragalou, Fürther Str. 38, 90429 Nürnberg 7010.5810804416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Professionelle Beratung. (16.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Ligas
Rechtsanwältin Stefanie Ligas
Kanzlei Greiner, Kotzschmar, Reinold und Eichhorn, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Ligas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dubravko Mandic
sehr gut
Rechtsanwalt Dubravko Mandic
Kanzlei Dubravko Mandic, Grünwälderstraße 1-7, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.7354546627 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dubravko Mandic
aus 108 Bewertungen Herr Mandic ist ein professioneller Anwalt. Definitiv weiter zu empfehlen macht was er verspricht. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier
Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier
Advokaturbüro Santner § Rudigier Anwaltspartnerschaft, Mühletorplatz 1, 6800 Feldkirch, Österreich 7045.3363778376 km
Der Klügere gibt nicht immer nach! Stehen Sie zu Ihrem Recht - Ihr Rechtsanwalt für jeden Fall.
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Sportrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Rudigier hat mich nach einem Skiunfall erfolgreich vertreten. Ich habe ihn als sehr freundlichen und kompetenten … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
(06.10.2023) Freundlich. Engagiert. Kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Löffler
Rechtsanwalt Jörg Löffler
Anwaltskanzlei Kühner & Löffler, Prinzregentenstr. 51, 67063 Ludwigshafen am Rhein 6844.8383474827 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Löffler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(03.03.2021) Alles sehr professionell bzgl. der rechtlichen Kernfragen und auch empathisches Eingehen auf Vorstellungen des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Felsner
Rechtsanwälte FZM Felsner Zeh Moenikes, Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück 6671.5947418163 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Fachanwalt Sportrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Felsner
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schuler
Kanzlei Alexander Schuler, Leinerstr. 6, 78462 Konstanz 6993.5246139433 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Schuler gerne zur Verfügung
(16.12.2020) Gute Beratung. Meine Fragen wurden zur vollsten Zufriedenheit besprochen und geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Osama Momen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Osama Momen LL.M.
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3701987977 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Osama Momen LL.M.
aus 264 Bewertungen Herr Momen und sein Team sind absolute Profis. Die Kommunikation war immer hervorragend. Herr Momen war immer an … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Bendig
Rechtsanwalt Peter Bendig
GRIGULL BENDIG ZIMMERMANN Rechtsanwälte-Fachanwälte, Franz-Parr-Platz 6, 18273 Güstrow 6832.5768265158 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Bendig
aus 5 Bewertungen Herr Bendig hat in meinem Rechtsstreit hervorragende Arbeit geleistet, mich kompetent beraten und verteidigt. (24.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwälte Dr. Kalsbach & Dr. Buchfink Partnerschaftsgesellschaft mbB, Paststr. 7, 92421 Schwandorf 7082.6100076079 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Schwarz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba c/o Regus, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund 6677.5561750558 km
Pomoc prawna dla Polaków i Polonii w Niemczech
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsanwalt Herr Adwokat Radosław Godzieba - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar
aus 104 Bewertungen Nach langer Suche nach einem fachkundigen Anwalt für die Erstellung eines Ehevertrages bin ich auf die Kanzlei am … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole D. Brabant
sehr gut
Kanzlei Brabant, Beethovenstr. 8, 80336 München 7118.3509511099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole D. Brabant unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 46 Bewertungen Frau Brabant ist eine sehr kompetente und erfahrene Anwältin, die für mich stets erreichbar war und mir genau die … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
Kanzlei Tommy Herzlieb, Feldstraße 2, 15848 Beeskow 7043.4277487726 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
(09.11.2022) ICH, 80% Schwerbeschädigter, stehe -heute 09.11.2022, 9,56 Uhr, 10 Minuten VOR ZeitTermin draußen im Regen, VOR …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kreisel
sehr gut
Kanzlei Ines Kreisel, Altmörbitzer Hauptstr. 6, 04654 Frohburg 7013.7875726527 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Kreisel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 46 Bewertungen Hat meine Rechtlichen Angelegenheiten immer mit einer positiven Nachricht beendet 👍 kann ich nur sehr empfehlen wer … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Eifert
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Eifert
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Carmen Eifert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 47 Bewertungen Sehr kompetente und zeitnahe Rechtsberatung.Das Verfahren wurde dank Fr.Eifert schlussendlich eingestellt (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bißlich
sehr gut
Kanzlei Andrea Bißlich, Lipper Weg 16, 45770 Marl 6647.7224750671 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Bißlich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 70 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin die mich schon mehrfach Vertreten hat. Ob Familien-Recht oder Arbeits-Recht ist Frau Bißlich … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Kanzlei Peter Blaumoser, Waldstr. 1a, 82205 Gilching 7103.5891232808 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Blaumoser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob, Bellinghausen 11, 51399 Burscheid 6678.6255600053 km
Ihr gutes Recht ist mein Ansporn
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thilo Jacob
aus 8 Bewertungen Ohne zu zögern hat er uns genommen als Mandanten und wir sind mehr als zufrieden hat sich Zeit genommen sich unseren … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwaltskanzlei Hannappel, Sonnenwall 45-47, 47051 Duisburg 6637.4162167214 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Herbert Hannappel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen 100% (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.