4.710 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi
Kanzlei Dr. Tahashi, Kortumstraße 31, 44787 Bochum 6662.9816870317 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
sehr gut
DR. ZEITLER Rechtsanwälte & Fachanwälte, Karl-Marx-Str. 7, 95444 Bayreuth 7013.7927937768 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 59 Bewertungen Sehr gute verständliche Beratung (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Dieter Zanke
Kanzlei Zanke, Am Münsterbühl 16, 93413 Cham 7125.4627949115 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Dieter Zanke
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Stürzer
Kanzlei für Familienrecht Monika Stürzer, Hartstraße 68, 82110 Germering 7107.2903699601 km
Fachanwältin Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Monika Stürzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(13.03.2022) Sehr entgegenkommende und qualifizierte Beratung, umgäng’ich und warmherzig! Vielen Dank für eine Beratung in einem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec
sehr gut
Kanzlei Gönül Halat-Mec, Kaiserstr. 13, 60311 Frankfurt am Main 6825.798005644 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 28 Bewertungen Ich würde es jedem empfehlen, Beste Rechtsanwalt (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Nitschke
Rechtsanwältin Alexa Nitschke Kanzlei Nitschke, Glockenstr 47, 90765 Fürth 7006.1728740351 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke
(18.09.2019) Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke ist nach meiner Erfahrung eine absolut vertrauenswürdige, engagierte Anwältin. Sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka Kanzlei Dorka, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Dorka ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Spitze Beratung, man kommt zur ihr wie zum gutem Arzt. Man kann alles offen erzählen und Frau Dorka macht daraus … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Löffler
Rechtsanwältin Karin Löffler
Schirmer & Löffler · Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Mathildenplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.114129291 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Karin Löffler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Panajota Ball
sehr gut
Rechtsanwältin Panajota Ball
Kanzlei Panajota Ball, Moosbacheraustraße 20, 94267 Prackenbach 7136.0393518877 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Panajota Ball bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Ich kann gerne auf Deutsch discktieren .besser aud griehisch (29.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
JUCKNISCHKE /// ADVO-KONTOR® /// RECHTSANWALT - JENA, Brauhofstr. 7, 07745 Jena 6958.5065631618 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
aus 48 Bewertungen Seine Fachkenntnisse, Professionalität und Strategie haben dazu beigetragen, mein rechtliches Anliegen erfolgreich zu … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
Lafargue Rechtsanwaltskanzlei, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4580860007 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Ich muss sagen nach 16 Jahre dass ich mit vielen Anwalt im Verbindung Gesetzen und kein könnte mir helfen,ich war fast … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Eifert
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Eifert
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Carmen Eifert
aus 48 Bewertungen 2020 vertrat mich Frau Eifert das erste Mal als Anwältin in Sachen Familienrechts zwecks Scheidung. Doch dies sollte … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Wiech, Barbarossastr. 6, 09112 Chemnitz 7043.5449915233 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Antje Schmidt
aus 10 Bewertungen Frau Schmidt ist sehr freundlich und kompetent (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Wenzel
sehr gut
Kanzlei Carmen Wenzel, Am Wasserturm 8, 03130 Spremberg 7086.0304844248 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Carmen Wenzel
aus 19 Bewertungen Sehr gut (10.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer
Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Top Arbeit, haben den Mietpreis nicht bezahlen müssen, trotz Forderung des Vermittlungsportals, auch die Anzahlung … (14.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kramer
Rechtsanwalt Christoph Kramer
Schwerfel & Kramer, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln 6674.2735653913 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kramer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(30.04.2024) Christoph Kramer hat mir während meiner beruflichen Karriere sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch als Arbeitnehmer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(11.01.2015) Seit mehr als 3 Jahren begleitet mich Frau RAin B. Verhülsdonk in allen Fragen rund um das leidige Thema …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Kirchner, Münchner Straße 41, 85221 Dachau 7103.9922132058 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Grünjes
Rechtsanwalt Gero Grünjes
Rechtsanwalt und Notar Gero Grünjes, Friedeburger Hauptstraße 93, 26446 Friedeburg 6598.8419574513 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Agrarrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gero Grünjes gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gamil Dehne
sehr gut
Rechtsanwalt Gamil Dehne
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gamil Dehne
aus 12 Bewertungen Herr Dehne ist super zuverlässiger Anwalt, der sich bei all den vielen schwierigen Themen nach Trennung und Scheidung … (09.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Silvio Anger
sehr gut
Rechtsanwalt Silvio Anger
Anwaltskanzlei Anger, Sankt-Jakob-Str. 1, 07743 Jena 6958.4030170412 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Silvio Anger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 136 Bewertungen Fachkompetenz, Transparenz und Empathie zeichnen die Arbeit der Kanzlei Silvio Anger aus. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin von Au
Rechtsanwältin Katrin von Au
Rechtsanwälte von Au & Luther, Hindenburgstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar 6941.9935879951 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin von Au
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
Rechtsanwaltskanzlei M.S. Clauser, Lange Str 9, 18273 Güstrow 6832.7527086444 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
aus 28 Bewertungen Sehr gute Beratung sehr freundliches Auftreten einfach weiter zu empfehlen (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
aus 6 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Übernahme der rechtlichen Vertretung (13.09.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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