4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Günther
Rechtsanwalt Ulrich Günther
Kanzlei Ulrich Günther, Karl-Marx-Str. 87, 16816 Neuruppin 6917.2428121162 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Günther – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Herr Günther hat meinen Weg der Trennung sehr gut begleitet. Ich hatte immer die Gewissheit, einen Anwalt an meiner … (29.03.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Griese ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(10.02.2024) Rechtsanwalt Hohmann hat mich umfassend in einer Wirtschaftsstrafsache beraten und betreut. Herr Hohmann war ebenso …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Radowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Radowsky
Rechtsanwaltskanzlei Martin Radowsky, Delitzscher Str. 15, 04129 Leipzig 6981.331349158 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Radowsky ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 439 Bewertungen Herr Radowsky behielt stets einen klare und kühlen Kopf, obwohl mein Scheidungsprozess für mich besonders am Anfang … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Macht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(23.01.2020) Herr Macht hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem konkret zu betrachten. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstr. 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Geht nicht, gibts nicht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Seufert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Finster
Irene Finster, Graben 19, 97421 Schweinfurt 6925.6770651209 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Irene Finster
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Gerlach
sehr gut
Kanzlei Katja Gerlach, Hammerschmidt Allee 27, 51789 Lindlar 6695.394052771 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Gerlach
aus 23 Bewertungen Frau RA Gerlach hat mich in einer Angelegenheit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, erfolgreich vertreten. … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling
Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.666465496 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Mutz
Rechtsanwältin Katja Mutz
Kanzlei Mutz, Bahnhofstr. 38, 55232 Alzey 6810.0856627483 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katja Mutz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Schnelle Kurzberatung (04.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Hammer
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Hammer
Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2062410252 km
Wer nicht kämpft hat schon verloren
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Hammer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 248 Bewertungen Herr Hammer zeigte ein tiefgehendes Verständnis für mein Rechtsproblem und bot umfassende fachliche Beratung. Seine … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Preus
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Preus
Kanzlei Frauke Preus, Alexanderstr. 124, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.096273846 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Preus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Die Beratung war sehr gut und fair, alle Fragen wurden kompetent beantwortet (07.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
ausreichend
Kanzlei Thomas Stein, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg an der Lahn 6772.237415194 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Stein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Herr Stein ist seit vielen Jahren 'unser Anwalt'. Er steht uns immer mit Rat und Tat zu Seite, bei kurzen … (10.04.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schomerus
Rechtsanwältin Sabine Schomerus
Kanzlei Peters und Dr. Momberg, Luisenstr. 23b, 37269 Eschwege 6851.5140398685 km
Recht erfragen - Recht erfahren - Recht bekommen
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Schomerus ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wolf
Rechtsanwältin Katrin Wolf
Blanke Meier Evers, Stephanitorsbollwerk 1, 28217 Bremen 6673.9941537593 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Wolf
(02.04.2024) Ich habe Frau Wolf über Anwalt.de geschrieben und gleich am nächsten Tag einen Rückruf von der Kanzlei erhalten. Mein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Kanzlei Stephanie Mertens, Schobbostr. 54, 59755 Arnsberg 6710.4198813355 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Mertens ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(01.12.2019) Sehr Kompetente Auskunft Gute Beratung freundlich und zuvorkommend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Pilz
Pilz Rechtsanwälte, Lindhorststr. 271, 46242 Bottrop 6640.5004524551 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Pilz
aus 11 Bewertungen guter Rechtsanwalt sehr schnelle arbeit weiter so die nächten 20 jahre ! Glückauf frohes fest und … (30.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rodi
Rechtsanwalt Philipp Rodi
Kanzlei Philipp Rodi, Ulanenplatz 2, 63452 Hanau 6840.2078909732 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Rodi ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Sehr zu empfehlen, Sachlich und Aufmerksam war Herr RA. Rosi. Gerne wieder. (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Maley
Rechtsanwälte Maley und Kollege, Friedrich-Ebert-Str. 17, 90579 Langenzenn 6991.8328478368 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Maley - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(09.11.2023) Verdeutlicht sehr gut komplexe Zusammenhänge, deeskaliert und konnte meine Frau stets beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
Kanzlei Lukas Wintersohl, Heckinghauser Str. 55, 42289 Wuppertal 6673.2639075999 km
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
aus 95 Bewertungen Herr Wintersohl war bisher mein erster Pflichtverteidiger, und soviel besser als alle anderen Anwälte um die ich mich … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Carl Heinrich Knoche & Partner, Feldstr. 11a, 40479 Düsseldorf 6648.7269290357 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
(28.09.2020) Die Abwicklung meiner Kündigungsschutzklage war kompetent, professionell und sehr erfolgreich. Frau Matuszewski hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Glaubitz
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Glaubitz
Rechtsanwaltskanzei Püschel § Glaubitz, Kaiserstr. 24, 44135 Dortmund 6676.94943654 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Glaubitz
aus 12 Bewertungen Frau Glaubitz hat mich arbeitsrechtlich sehr gut beraten und vertreten. Ich bin mit dem Ergebnis aus der … (14.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisette Greiner
sehr gut
Rechtsanwältin Lisette Greiner
SIWE Rechtsanwälte Sinzger & Partner mbB, Innstraße 71, 94036 Passau 7210.6062995403 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Lisette Greiner
aus 12 Bewertungen Frau Greiner ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Kann Sie jedem weiter empfehlen. Viele Grüße aus … (13.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Kotte
Kanzlei Kotte, Herforder Str. 261, 33609 Bielefeld 6715.5885044442 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Kotte ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(11.08.2020) Frau Kotte hat meine Interessen sehr gut vertreten.Die Sachverhalte wurden von ihr ausführlich erklärt und die …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.