1.228 Anwälte für Krankenversicherung | Seite 52

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Rechtsanwalt Georg Dierkes
Kanzlei Dierkes, Frankfurter Straße 96, 97082 Würzburg 6919.0294079755 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Dierkes ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Krankenversicherung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve
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Sozialrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Krankenversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve
aus 9 Bewertungen Frau Greve hat sich voll und ganz und engagiert meines Falles angenommen.Auch sehr präzise das falsche Gutachten … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M.
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Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M. im Bereich Krankenversicherung bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden. Der Anwalt war sehr hilfreich und sachlich und hat mir sehr geholfen eine … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
Kanzlei GOLDMANN LAW, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main 6824.5442078946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Krankenversicherung
aus 43 Bewertungen In letzter Zeit hatte ich das Vergnügen, mit Svetlana Goldmann zusammenzuarbeiten, und ich muss meine tiefe … (09.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankenversicherung

Fragen und Antworten

  • Krankenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Krankenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Eine Krankenversicherung springt im Versicherungsfall Krankheit ein. Sie übernimmt oder erstattet beispielsweise Kosten für Diagnose, Heilbehandlung, Hilfsmittel und zahlt ggf. Krankengeld. Im Krankenversicherungsrecht ist zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Außerdem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die je nach Vertrag weitere und vielleicht medizinisch nicht notwendige Leistungen übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht befasst sich insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer, wobei die Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden. Ehegatten und Kinder sind im Rahmen einer Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls abgesichert.

Der Versicherte kann seine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Bei Krankheit kann der Versicherte oder Mitversicherte einen Arzt aufsuchen, ohne dafür selbst eine Rechnung zu bekommen. Das Arzthonorar wird direkt von der Krankenkasse gezahlt. Der Versicherte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Geld oder Erstattung der anfallenden Kosten, sondern er erhält unmittelbar die Behandlung bzw. Sachleistung. Dazu zählen auch Heilmittel oder Hilfsmittel, wobei hier nach Krankenversicherungsrecht eigene Zuzahlungen erforderlich sein können.

Auch für notwendige Zahnbehandlungen durch einen Zahnarzt kommt die Krankenversicherung ebenso auf wie für eine etwaige Operation im Krankenhaus. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Schließlich zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen Krankengeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer zurückzuführen, kann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Dafür wäre statt der Krankenversicherung grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Gegebenenfalls werden Kosten zwischen den Versicherungen direkt erstattet, sodass die Krankenbehandlung zunächst jedenfalls sichergestellt ist.

Neben dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen für diejenigen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das trifft insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener zu. Die schließen in dem Fall einen freiwilligen Versicherungsvertrag ab. Dann gilt als Krankenversicherungsrecht nicht das SGB, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. die individuellen Versicherungsbedingungen. Ein Beamter hat regelmäßig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, muss aber zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte regelmäßig die Rechnung über Arztbesuche oder andere Leistungen selbst und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

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