705 Anwälte für Mehrbedarf | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bähr-Heinen, Koogstr. 50, 25541 Brunsbüttel 6652.0979602254 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mehrbedarf bietet Frau Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Profil-Bild Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Strasse 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mehrbedarf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sandro Baratti gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Wurde von Herr Baratti äußerst kompetent zu meinem Fall beraten! Vielen Dank! (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin Gesine Arning
Kanzlei Arning & Kollegen, Hauptstr. 29, 82319 Starnberg 7112.590075059 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Gesine Arning ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mehrbedarf gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Ich möchte dem Team mein größtes Lob aussprechen. Insbesondere der kompetenten Fachrechtanwältin Biechele möchte … (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Wanner
Rechtsanwältin Katja Wanner
Wanner Rechtsanwälte, Olgastrasse 31, 73728 Esslingen am Neckar 6942.0947799992 km
Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mehrbedarf beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Wanner
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Heuser
Rechtsanwaltskanzlei Heuser, Goethestraße 35, 50858 Köln 6667.3252901875 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Pflegerecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bodo Heuser für Rechtsfragen rund um den Bereich Mehrbedarf
(26.06.2019) Immer freundlich! Immer kompetent und sachlich. Kann Herr Heuser absolut empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Keilbach
Rechtsanwalt Markus Keilbach
Bek & Tiefenthaler | Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Brauneggerstraße 60, 78462 Konstanz 6993.3514098458 km
Jeder Mensch ist einzigartig - wie auch jedes Mandat. Individuelle Lösungen für meine Mandanten stehen bei mir sowohl im Erb- als auch im Familienrecht im Fokus.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mehrbedarf bietet Herr Rechtsanwalt Markus Keilbach
aus 5 Bewertungen Ich fühlte mich sehr gut beraten! Herr Keilbach hat sich sehr viel Zeit für meine Fragen genommen. Hat einen sehr … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Yildiz
Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf 6649.4918734484 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Deniz Yildiz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mehrbedarf
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mehrbedarf unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Smolka
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Smolka
Fachanwalt für Familienrecht & FA für Sozialrecht & FA für Strafrecht, Müggenbusch 14, 39539 Havelberg 6881.8398845892 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mehrbedarf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Smolka gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Super tolle Arbeit in jeder Hinsicht. Kurzfristige Terminvereinbarung, kompetente Beratung und sichere Unterstützung … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mehrbedarf

Fragen und Antworten

  • Mehrbedarf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mehrbedarf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mehrbedarf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mehrbedarf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mehrbedarf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Mehrbedarf spielt im Unterhaltsrecht eine wichtige Rolle. Nach einer Scheidung bzw. Trennung einer Lebensgemeinschaft wird oft um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bzw. das Umgangsrecht mit ihnen gestritten. Ein weiterer Streitpunkt ist auch der zu zahlende Unterhalt. Hierbei erfolgt die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit dem Regelunterhalt abgegolten sind dabei z. B. Aufwendungen für Hausrat, Kleidung oder Unterkunft des Kindes. Doch nicht immer reicht der Regelunterhalt aus, um sämtliche Aufwendungen für das Kind zu decken.

Dennoch werden nicht alle Zusatzkosten automatisch als Mehrbedarf bezeichnet. Als Mehrbedarf werden vielmehr die weiteren Kosten des Lebensbedarfs angesehen, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum zu zahlen und kalkulierbar sind sowie den üblichen Kindesunterhalt übersteigen, von diesem also nicht gedeckt sind. So fällt häufig Mehrbedarf an wegen z. B. Kosten für den Kindergarten bzw. den Kinderhort oder Arzneimittel bei langer Krankheit des Kindes. Sofern das Kind nicht bei den Eltern mitversichert ist, können auch die Aufwendungen für die Krankenversicherung Mehrbedarf darstellen.

Andererseits muss der Unterhaltspflichtige keine Kosten für den Hort übernehmen, wenn die Unterbringung des Minderjährigen im Hort allein dazu dient, dem betreuenden Elternteil z. B. eine Beschäftigung in Teilzeit zu ermöglichen. Im Übrigen sind die Verpflegungskosten stets mit dem Regelunterhalt abgegolten; sie stellen somit nie Mehrbedarf dar.

Übrigens: Auch wenn Zusatzkosten als Mehrbedarf anzusehen sind, muss sie der Unterhaltspflichtige nicht immer übernehmen. Vielmehr spielen bei der Höhe des zu zahlenden Mehrbedarfs seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine große Rolle und ob es eine kostengünstigere Alternative gibt, die zu demselben Erfolg führen würde. Ist der Unterhaltspflichtige ferner mit der Entscheidung, die zum Mehrbedarf führt, nicht einverstanden, kann er zur Zahlung nur verpflichtet werden, wenn die Kosten notwendig sind. Das ist z. B. nicht der Fall bei einem Auslandsaufenthaltsbesuch des Kindes, der nur allgemein förderlich ist.

Dagegen werden dem Mehrbedarf beispielsweise zugeordnet:

  • die Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern ohne die Nachhilfe vom Nichtbestehen der Schulaufgaben ausgegangen werden müsste,
  • die Studiengebühr,
  • das Schulgeld.

Zu unterscheiden ist der Mehrbedarf vom Sonderbedarf. Dieser ist in § 1613 II Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Er fällt nur an, wenn die Zusatzkosten außergewöhnlich hoch sind und unregelmäßig anfallen. Außergewöhnlich hoch sind die Kosten, wenn es für einen Elternteil unzumutbar ist, sie alleine zu tragen. So stellen etwa die Säuglingserstausstattung und eine Klassenfahrt Sonderbedarf dar.

(VOI)

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