224 Anwälte für Personalrat | Seite 7
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Personalrat
Fragen und Antworten
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Personalrat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Personalrat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Personalrat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Personalrat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Personalrat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Der Personalrat ist die Vertretung der Angestellten und Beamten im Öffentlichen Dienst. Dabei ist der Personalrat mit einem Betriebsrat bei anderen Arbeitgebern vergleichbar. Landesbeamter, Bundesbeamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, der Personalrat ist grundsätzlich für alle Beschäftigten in einer Behörde zuständig.
Für den Personalrat gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. einzelne Landespersonalvertretungsgesetze. Ein Bundesbeamter oder Angestellter beim Bund, einem Gericht des Bundes, einer Anstalt oder Stiftung des Öffentlichen Rechtes hat in seiner Behörde regelmäßig einen Personalrat nach dem BPersVG. Ein Landesbeamter oder auch Angestellter der Kommune entsprechend einen Personalrat nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz.
Ein Personalrat wird in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten Beamten oder Arbeitnehmern gewählt. Die Wahl gilt für regelmäßig vier Jahre. Die Zahl der gewählten Personalräte richtet sich nach der Größe der Dienststelle. Ein Personalratsmitglied kann Beamter oder Angestellter sein. Teilweise gibt es mehrstufige Personalvertretung, beispielsweise mit Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat oder Gesamtpersonalrat.
Dienststelle bzw. Dienstherr und die Personalvertretung sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten, wobei insbesondere Gesetze und ein Tarifvertrag zu beachten sind. Auch mit vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden soll der Personalrat zusammenarbeiten. Der Personalrat hat dabei ein Recht auf Zugang zu Internet und E-Mail. Er kann einen Personalratsvorsitzenden wählen und trifft sich regelmäßig zu Personalratsversammlungen. Die Kündigung oder Versetzung von Personalratsmitgliedern ist nur eingeschränkt möglich.
Der Personalrat überwacht die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und nimmt Beschwerden oder Anregungen der Mitarbeiter entgegen. Darüber hinaus überwacht er den Arbeitsschutz und kann so ggf. mitwirken, auch einen Arbeitsunfall, Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zu verhindern. Bei Einstellung bzw. Verbeamtung, also wenn ein neuer Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag (Beamte) abgeschlossen wird, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei Kündigung und Kündigungsschutz bestimmt er regelmäßig mit. Außerdem kann der Personalrat mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen schließen, die insoweit einer Betriebsvereinbarung entsprechen. Dazu bestehen noch verschiedene andere Rechte des Personalrates auf Mitwirkung oder zumindest Anhörung. Die Regelungen in Bund und den Bundesländern unterscheiden sich hier allerdings erheblich.
(ADS)
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