220 Anwälte für Zeitsoldat | Seite 10

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Rechtsanwalt Bernhard Maurer
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Sachlich, kompetent und mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeitsoldat hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Maurer
aus 255 Bewertungen Ich habe mich von Herrn Maurer beraten lassen und fühlte mich gleich im Erstgespräch sehr wohl, herzlich aufgenommen … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
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Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schulrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
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Juristische Fragen im Bereich Zeitsoldat beantwortet Herr Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage in Sachen Gleichbehandlung Teilzeit-und Vollzeitbeschäftigte was die Auszahlung der … (13.03.2024)
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Rechtsanwalt Albert Harald Dahm
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Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Zeitsoldat bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Albert Harald Dahm
(02.06.2024) Beim Verkauf unserer Eigentumswohnung entwickelten sich erhebliche Schwierigkeiten mit dem Käufer, der einfach die …
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Rechtsanwältin LL.M. Marion Karpinski
Kanzlei Marion Karpinski, Hinterm Hagen 12 b, 59348 Lüdinghausen 6661.258811903 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin LL.M. Marion Karpinski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zeitsoldat
(30.09.2022) Bis jetzt ging schnell.top

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeitsoldat

Fragen und Antworten

  • Zeitsoldat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeitsoldat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeitsoldat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeitsoldat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeitsoldat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Unter einem Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit versteht man bei der Bundeswehr einen Soldaten, der sich freiwillig für eine bestimmte Zeit als aktiver Soldat verpflichtet. Diese Verpflichtung ist allerdings immer erst nach Ableistung des Grundwehrdienstes und des sog. Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) möglich.

Der Grundwehrdienst dauert derzeit 9 Monate, in Verbindung mit dem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst erfolgt eine zeitliche Verpflichtung als Soldat bis zur Dauer von 23 Monaten. Im Anschluss daran kann sich der Soldat als Zeitsoldat für normalerweise zwei, vier, sechs, acht, zwölf, fünfzehn oder bis zu zwanzig Jahre freiwillig verpflichten, immer mit der Option Berufssoldat zu werden. Lediglich im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch längere Verpflichtungszeiten nötig.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um als Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit eingestellt werden zu können:

  • Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss,
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 GG,
  • Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten,
  • charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet,
  • keine Vorstrafen,
  • keine unverhältnismäßig hohen Schulden,
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht,
  • Vollendung des 17. Lebensjahres am Tage der Einstellung (bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich), aber noch keine Vollendung des 32. Lebensjahres,
  • schriftliche Erklärung zur Bereitschaft und Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr,
  • und die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale.

Als Zeitsoldat gibt es Verwendung in den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere, allerdings ist zu beachten, dass Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee (ein Standesabzeichen für Offiziere und Feldwebel) keine Berufssoldaten werden können. Die Ausbildung der Zeitsoldaten wurde vor kurzem um eine gesonderte Feldwebellaufbahn erweitert. Da für diese Feldwebellaufbahn ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende und darauf zugeschnittene Laufbahnausbildung.

In den letzen Jahren sind die Anforderungen an den Dienst eines Soldaten stark gestiegen. Daher sind für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten mehrjährige Ausbildungen erforderlich, welche nur über Mindestverpflichtungszeiten erfüllt werden können. In diesem Fall wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, da sie in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere unter anderem an das erfolgreiche Bestehen von Laufbahnprüfungen gebunden ist.

Neben der soeben geschilderten normalen Laufbahn als Zeitsoldat gibt es auch die Möglichkeit, in gewissen Spezialverwendungen gleich mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn der Soldat über einen Berufsabschluss verfügt, der für die militärische Verwendung nutzbar ist.

Besonders attraktiv ist die Tätigkeit als Zeitsoldat nicht nur hinsichtlich der beruflichen Sicherheit während der Zeit als Zeitsoldat, sondern sie bietet auch nach der Wehrdienstzeit Vorteile im zivilen Leben. So hat ein Zeitsoldat während und nach der Zeit in der Bundeswehr Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen, um die Möglichkeit zu haben, nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst schnell eine interessante und attraktive zivile Arbeitsstelle zu finden. Gerade Zeitsoldaten, die als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bereits in sehr jungen Jahren eine hohe Verantwortung inne hatten und bei der Bundeswehr Menschen geführt und ausgebildet haben, verfügen damit über eine für zivile Arbeitgeber hochattraktive Schlüsselqualifikation für die Übertragung entsprechend höherwertiger Aufgaben in der Privatwirtschaft.

Nach einer Dienstzeit von in der Regel drei Jahren als Zeitsoldat, einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Laufbahn als Feldwebel oder als Offizier, kann der Soldat einen Antrag auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat stellen. Eine solche Übernahme unterliegt einer strengen Bestenauslese und ist unter anderem an den Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung gekoppelt. Sollte die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf sein, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen usw. erstellt.

Eine Ausnahme bei den Berufssoldaten bilden die sog. Berufsoffizier-Anwärter. Bei diesen handelt es sich um Offizieranwärter, die bei der Offiziersbewerberprüfzentrale in Köln besonders gute Testergebnisse erbracht haben. Diese Berufsoffizier-Anwärter erhalten die Zusage mit dem erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Hochschulstudiums zum Berufssoldaten übernommen zu werden.

Alle vorhergehenden Ausführungen gelten ebenfalls für Zeitsoldatinnen bzw. Soldatinnen auf Zeit.

(WEI)

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