AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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28.05.2024 Rechtsanwalt Rainer Lenzen„… von 17 beziehungsweise 14 Jahren. In den AGB der Beklagten ist bestimmt, das Vertragswerk unterstehe Schweizer Recht und Streitigkeiten unterstünden einzig der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Sitz …“ Weiterlesen
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27.05.2024 Rechtsanwalt Thomas Schopf„… zu zweifeln. Er habe sogar einen Teil der AGB gelesen, gab er in der Verhandlung an. Dabei habe er sich aber vor allem mit dem Thema Datenschutz befasst. Alles war in bestem Deutsch verfasst, die Seite war …“ Weiterlesen
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27.05.2024 Rechtsanwältin Katja Werner„… durch die Grundmiete abgedeckt. Diese Auslegung stützte sich auf die Regelungen der §§ 305 ff. BGB zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unklare Formulierungen in AGB gehen laut § 305c Abs. 2 BGB …“ Weiterlesen
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24.05.2024 Rechtsanwalt Jörg Reich„… auf Deutschland ausrichtete. Eine in den AGB festgelegte Zuständigkeit der Schweizer Gerichte ist unwirksam. Anwendbares Recht: Die Verträge unterliegen deutschem Recht gemäß Rom I-VO. Eine in den AGB …“ Weiterlesen
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23.05.2024 Rechtsanwalt Fabian Fritsch„… in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom wurden bemängelt - das Landgericht Düsseldorf verbot daraufhin die Nutzung bestimmter Klauseln z.B. in Bezug auf die angebliche Portierungspflicht. 1N …“ Weiterlesen
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23.05.2024 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… seine Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet hatte. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Zuständigkeit der Gerichte in der Schweiz vorsah, wurde für unwirksam erklärt …“ Weiterlesen
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23.05.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Unternehmens, das Geschäfte tätigt. Sie helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden …“ Weiterlesen
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23.05.2024 Rechtsanwältin Angelika Inge Edith Sander„… Suche nach „Schufa“ in den AGB oder anderen Dokumenten bringt meist schnell Licht ins Dunkel. Targobank und Schufa: Datenaustausch findet statt Nehmen wir also das Beispiel der Targobank für …“ Weiterlesen
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22.05.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„… aufzuzeigen. Prüfung der Vertragsbedingungen : Ein Anwalt wird die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die spezifischen Bedingungen der Wettanbieter prüfen, um mögliche rechtliche Mängel …“ Weiterlesen
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21.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… sei omnipräsent gewesen, dass Online-Casinospiele in Deutschland verboten sei. Aus den AGB der Beklagten auf deren Internetseite sei deutlich hervorgegangen, dass der Spieler die Rechtslage in dem Land …“ Weiterlesen
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19.05.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Auftragnehmers (AN) in Frage stellt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die relevanten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB …“ Weiterlesen
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17.05.2024 Rechtsanwalt Henry Pfitzmann„… , dass deutsche Gerichte für die Ansprüche der Anleger mit Wohnsitz in Deutschland zuständig seien. Denn die Beklagte habe ihre Angebote auch auf Deutschland ausgerichtet. Eine Regelung in den AGB …“ Weiterlesen
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17.05.2024 Rechtsanwalt Kemal Eser„… der Vermögensverhältnisse eines Unternehmers bzw. Selbständigen leider nicht selten vor, dass die Bank dann, unter Verweis auf die AGB`s, nicht nur den Unternehmerkredit sondern auch die bei dem gleichen …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… die Beklagte habe ihre Angebote auch auf Deutschland ausgerichtet. Eine Regelung in den AGB, dass ausschließlich Gerichte am Sitz der Beklagten in der Schweiz zulässig seien, sei daher unwirksam …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… des Gemeinschaftseigentums durch drei Vertreter erfolgt, die aus der Gruppe der Erwerber gewählt werden. Diese Regelung verstößt gegen das Transparenzgebot des AGB-Rechts und ist daher nicht wirksam …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwältin Anja Richter„… Geschäftsbedingungen (AGB) wurde bestimmt, dass der Vertrag Schweizer Recht unterstehe und, dass bei Streitigkeiten die Gerichte an ihrem Sitz, also in der Schweiz, zuständig seien. Die Anwendung …“ Weiterlesen
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15.05.2024 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… die von den Parteien in Ziffer 27 der AGB gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO getroffene Wahl des Schweizer Rechts nicht entgegen. Dabei kann dahinstehen, ob diese Rechtswahlklausel überhaupt wirksam …“ Weiterlesen
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15.05.2024 Rechtsanwalt Robin Tafel„… durch diese Handlungen bereits etwaige Käufer über die Wertlosigkeit der Tickets getäuscht. Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages mit dem HSV habe die angeschriebene Person auch die AGB akzeptiert …“ Weiterlesen
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13.05.2024 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… : 13.05.2024). Nach den AGB, die über den Internetauftritt abrufbar sind, geht es um die Veröffentlichung von Objekt- bzw. Personendaten sowie Anzeigentext als Anzeige (Stand: 13.05.2024). In der mir …“ Weiterlesen
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14.05.2024 Rechtsanwalt Marc Gericke„… monatlich in den AGB vorbehält, im Falle eines Zahlungsverzuges mit mehr als 2 Raten den gesamten Betrag fällig zu stellen. Solche Regelungen sind zwar bei Fitnessstudio-Verträgen und Unterrichtsverträgen …“ Weiterlesen
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03.05.2024 Rechtsanwalt Tim Christian Berger„… des angeblichen Unternehmers Seda Arslan zu unterzeichnen. Sie sollten auch die AGB lesen, welche unverständlich und unserer Ansicht nach unwirksam sind. Sollten Sie einen Vertrag unterzeichnet haben …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… -Bereich treten häufig Rechtsstreitigkeiten auf. Typische Probleme umfassen die Nichterfüllung vereinbarter Spezifikationen, die Unwirksamkeit von AGBs, Zahlungsstreitigkeiten sowie Verstöße gegen …“ Weiterlesen
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26.04.2024 Rechtsanwältin Katerina Waurick„… die DGSVO wird bereits durch das Weiterleiten an Google begangen. Haben Sie weitere Fragen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihre Webseite, zu einem korrekten Impressum, den AGB und der Widerrufsbelehrung oder Cookies? Gerne unterstützen wir Sie dabei.“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwalt Lutz Tiedemann„Vorbemerkung Crowdfunding-Verträge/Nachrangdarlehen unterliegen der AGB-Kontrolle. Sollten die Nachrangklauseln unwirksam sein, liegt ein verbotenes Einlagengeschäft nach §§ 32, 54 Kreditwesengesetz …“ Weiterlesen