Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Bewerbung mit gefälschtem Arbeitszeugnis: Kündigung erlaubt?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Arbeitszeugnisse sind für das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers unerlässlich. Daher besteht natürlich das Interesse, ein möglichst positives Zeugnis vom Arbeitgeber zu erhalten. Was passiert jedoch, wenn der Angestellte ein Arbeitszeugnis fälscht und sich damit bewirbt? Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt hat hierzu entschieden, dass einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, wenn er zu Hause ein Zeugnis fälscht und für eine Bewerbung bei einem anderen potenziellen Arbeitgeber verwendet.

Ein Arbeitnehmer schrieb unter Zuhilfenahme einer alten Arbeitsbescheinigung ein Zeugnis und kopierte die Unterschrift seines früheren Chefs darunter. Er fügte es seinen Bewerbungsunterlagen bei und schickte sie an einen potenziellen Arbeitgeber. Der derzeitige Chef wurde über dieses Vorgehen informiert und kündigte dem Angestellten fristlos, da zu befürchten sei, dass er sich auch im Büro unehrlich verhalte.

Zeugnis fälschen: Hier kam der Beklagte ohne Kündigung davon

Das ArbG hielt die Kündigung für unwirksam. Eine Weiterbeschäftigung sei dem Arbeitgeber durchaus zuzumuten. Denn die private Fälschung des Zeugnisses habe auf das Unternehmen keinerlei negative Auswirkungen gehabt. Der Arbeitnehmer habe das Zeugnis außerdem ohne Nutzung von Büromaterial hergestellt. Daher könne nicht automatisch angenommen werden, dass der Angestellte auch im Büro technische Manipulationen vorgenommen und damit das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht habe.

(ArbG Frankfurt/Main, Urteil v. 23.06.2010, Az.: 7 Ca 263/10)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: