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Einvernehmliche Scheidung – das sind die Vorteile!

  • 3 Minuten Lesezeit
Einvernehmliche Scheidung – das sind die Vorteile!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über die Scheidungsfolgen einig.
  • Das Trennungsjahr muss trotzdem eingehalten werden.
  • Die einvernehmliche Scheidung ist günstiger und schneller abzuwickeln als die streitige.

So gehen Sie vor

  1. Halten Sie das Trennungsjahr ein.
  2. Nutzen Sie die Trennungszeit, um sich mit Ihrem Ex-Partner über die Scheidungsfolgen zu einigen.
  3. Lassen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung vom Anwalt oder Notar erstellen und diese notariell beurkunden.
  4. Stellen Sie den Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres bzw. stimmen Sie diesem zu.
  5. Im gerichtlichen Scheidungstermin werden nur noch die wichtigsten Punkte verlesen, es müssen keine Folgesachen verhandelt werden.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist das Gegenteil einer streitigen Scheidung. Es handelt sich also um eine Scheidung, bei der die Ex-Ehepartner sich in gegenseitigem Einvernehmen über alle Scheidungsfolgen einigen. Das muss nicht bedeuten, dass es gar keine Streitpunkte bei der Scheidung gibt. Die Eheleute verzichten bei der einvernehmlichen Scheidung aber darauf, diese Konflikte vom Gericht austragen zu lassen.

Stattdessen setzen sie sich zusammen, z. B. auch mit einem Notar oder einem Mediator, und einigen sich außergerichtlich über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Hausratsteilung. Diese werden schriftlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und gelten mit einer notariellen Beurkundung als verbindlich.

Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Wie bei jeder Scheidung gilt auch für die einvernehmliche Scheidung: Es muss zunächst das Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor die Scheidung überhaupt möglich ist. So ist es in § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Ehepartner, der den Scheidungsantrag nicht stellt, dem Scheidungsantrag zustimmt. Tut er dies nicht, handelt es sich um eine streitige Scheidung.

Des Weiteren müssen sich die Ex-Partner auf eine gemeinsame Scheidungsfolgenregelung verständigen. Die einvernehmliche Scheidung ist nur möglich, wenn sie sich über alle wichtigen Punkte bei der Scheidung einigen:

  • Umgangsrecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Aufteilung des Vermögens
  • Aufteilung des Hausrats
  • Zugewinnausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung

Die Regelungen der Ehegatten müssen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und notariell beurkundet werden. Nur so sind sie vor Gericht gültig und treten bei der Scheidung automatisch in Kraft.

Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie sowohl Zeit als auch Geld sparen. In der Regel läuft eine einvernehmliche Scheidung viel schneller ab als eine streitige Scheidung. Nach Einreichen des Scheidungsantrags dauert es oft nur wenige Wochen bis zum Scheidungstermin. Anders bei der streitigen Scheidung: Da hier die Scheidungsfolgen über Anwälte und das Gericht geklärt werden müssen, zieht sich das Scheidungsverfahren viel länger hin.

Günstiger wird die einvernehmliche Scheidung ebenfalls dadurch, dass das Gericht die Scheidungsfolgen nicht klären muss. Die Scheidungskosten errechnen sich aus dem Einkommen und Vermögen der Eheleute sowie aus den Streitwerten der einzelnen Konfliktpunkte, die das Gericht regelt.

Das bedeutet: Jede Scheidungsfolgesache, die im Scheidungsverfahren verhandelt wird, erhöht die Scheidungskosten. Bei der einvernehmlichen Scheidung fallen diese Kosten weg bis auf einen Fixbetrag, der vom Gericht bestimmt wird und sich nach dem Streitwert richtet. Stattdessen ist nur der Notar für die Erstellung und Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung zu bezahlen.

Sind Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über alles einig und vertrauen Sie sich genügend, können Sie außerdem auf einen zweiten Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren verzichten. Dann reicht es, wenn derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt. Der andere benötigt keinen eigenen Anwalt. Die Kosten für den einen Anwalt können Sie sich dann teilen. Aber Achtung: Einen „gemeinsamen Scheidungsanwalt“ gibt es nicht! Der Anwalt vertritt im Streitfall nur die Interessen desjenigen, der ihn beauftragt hat.

Foto(s): ©Pexels/cottonbro

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Rechtstipps zu "Einvernehmliche Scheidung"

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  • 10.05.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… , bspw. aufgrund der Einfachheit einer einvernehmlichen Scheidung, verlieren diese Sorgen weiter an Substanz. In einem solchen Fall wird die Scheidung zur bloßen Formalität. Haben Sie zu diesem Thema noch …“ Weiterlesen
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  • 21.04.2024 Rechtsanwältin Anna Kiehl
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  • 15.04.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… sich, nicht nur wegen solcher Teamplay-Gedanken, auch wenn es vielleicht schwerfällt, die einvernehmliche Scheidung in Kooperation und Kommunikation anzustreben und beizubehalten. Einer von Ihnen spart …“ Weiterlesen
  • 15.04.2024 Rechtsanwalt Enrico Eichhorn
    „Die Zeit der Trennung ist meistens sehr anstrengend und belastend. Der Wunsch, mit der Scheidung der Ehe einen Schlussstrich ziehen zu können, ist daher mehr als verständlich. Liest man im Internet …“ Weiterlesen
  • 14.04.2024 Rechtsanwältin Anna Kiehl
    „… einem Anwalt? Bei einer Scheidung mit einem Anwalt, wird nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten. Dies ist nur möglich im Fall der einvernehmlichen Scheidung. Dabei muss nur diejenige Partei anwaltlich …“ Weiterlesen
  • 08.04.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… die Scheidung der Ehe und die damit eventuell verbundenen Rechte und Pflichten geht. Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen Insoweit dürfte es auch darauf ankommen, ob die Scheidung im gegenseitigen …“ Weiterlesen
  • 05.04.2024 Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
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  • 04.04.2024 Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel
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  • 02.04.2024 Rechtsanwältin Julia Plate
    „… anwaltlich unterstützt werden. Daneben gibt es Mediation oder Hilfe durch das Jugendamt. Für die Scheidung reicht es, wenn eine/r durch einen Anwalt/eine Anwältin den Scheidungsantrag bei Gericht …“ Weiterlesen
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    „Inmitten der Verwirrung und Unsicherheit, die oft mit dem Gedanken an eine Scheidung einhergehen, ist es entscheidend, den Ablauf im deutschen Familienrecht zu verstehen. Besonders …“ Weiterlesen
  • 27.03.2024 Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
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  • 06.03.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… ]. Hinter "wegen" schreiben Sie "Ehescheidung". Ganz unten unterschreiben (nur) Sie. Auch wenn es eine einvernehmliche Scheidung werden sollte, dürfen nicht beide Partner unterschreiben, da 1 Person 1 …“ Weiterlesen