1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
sehr gut
Kanzlei Schlensker, Schwachhauser Heerstr. 112, 28209 Bremen 6677.4403053199 km
KONFLIKTMANAGEMENT PROBLEMLÖSUNGEN KOSTENKONTROLLE
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 38 Bewertungen Frau Schlensker hat mir bei einem Erbrechtsfall mit Vermächtnis in meiner zerstrittenen Familie geholfen. Von der … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen
Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen
Rechtsanwaltskanzlei Haenisch, Dr. Nießen & Haenisch, Marktplatz 22, 85567 Grafing bei München 7149.3168200769 km
Fachanwältin Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Kirsten Nießen
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunter Zimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
Rechtsanwalt Gunter Zimmer Rechtsanwälte Zimmer, 32 Corringham Road, NW11 7BU London, England 6195.5862933225 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Gunter Zimmer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 122 Bewertungen schnelle unkomplizierte und erfolgreiche Anwaltshilfe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Reutter
Rechtsanwältin Jutta Reutter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Marburger 16, 10789 Berlin 6972.0242967823 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
(05.06.2021) Sehr gute Vetretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Himat Yousuf
sehr gut
Rechtsanwalt Himat Yousuf
Rechtsanwaltskanzlei Himat Yousuf, Marburger Straße 62, 57223 Kreuztal 6738.0219657832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Himat Yousuf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen ich habe swchon Viele Rechtsanwelte gesehen und hat immer Bauchschmerzen aber bei dem Herrn Yousuf hat ich das gefül … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kresken
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Kresken
Kanzlei Kresken & Koll, Ostertorstr. 6, 32312 Lübbecke 6704.8452697379 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Peter Kresken
aus 34 Bewertungen - schnelle Beratung - arbeitet im Hintergrund, ohne viele Nachfragen - Ergebnisse werden zeitnah mitgeteilt … (26.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Küsel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Küsel
Herr Anwaltskanzlei Leipzig, Josephinenstr. 35, 04317 Leipzig 6984.2134640362 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Küsel gerne zur Verfügung
aus 98 Bewertungen Ich bin soweit sehr zufrieden. (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno Herrmann
Rechtsanwalt Hanno Herrmann
LESSER Rechtsanwälte, Kaiserstraße 88, 76133 Karlsruhe 6868.9575197787 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Hanno Herrmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammed Karagöz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karagöz, Wiener Platz 4, 51065 Köln 6676.8435282483 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Muhammed Karagöz
aus 24 Bewertungen Besten Dank!! Ihr Einschätzung hat mir sehr geholfen. Ggf melde ich mich gerne wieder bei Ihnen. (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Köther
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Köther
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Köther gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Sehr kompetent, holt auch den letzten möglichen Cent von der gegnerischen Versicherung. Das ganze Team sehr engagiert … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
SH Rechtsanwälte, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen 6651.8863915429 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
(20.07.2022) Schnelle Rückmeldung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Legal Consulting Bergisches Land, Im Grünental 5, 42489 Wülfrath 6661.0818136686 km
"Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels." Antoine de Saint Exupery
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
GUTWIN • WEISS | Rechtsanwälte | Erlangen • Fürth, Am Weichselgarten 5, 91058 Erlangen 7003.3614187941 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
aus 30 Bewertungen 09.04.2024.Herzogenaurach. Ich bin sehr froh, Herrn Dr. Gutwin gefunden zu haben. Er hat mich sehr gut informiert und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Eggeling
Kanzlei Heinz Eggeling, Wolfenbütteler Str. 9, 38102 Braunschweig 6821.333929384 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Eggeling bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hölz
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1387580109 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Hölz für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Streicher
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Streicher
MSR Matthias Streicher Rechtsanwaltskanzlei, Großenhainer Str. 167, 01129 Dresden 7076.9758478323 km
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen stets Sie. Unsere Tätigkeit richtet sich allein an Ihnen bzw. Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Streicher gerne zur Verfügung
aus 123 Bewertungen Wir wurden kompetent und erfolgreich, in einer für uns aussichtslosen Lage vertreten. Nu zu empfehlen 👍 (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
J I H Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Ich helfe Mietern, Vermietern und Eigentümern von Grundstücken sowie Eigentumswohnungen Ihre Rechte durchzusetzen, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden oder zu gewinnen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jasmina Hamdi hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Ich habe mit Rechtsanwältin Jasmin Hamdi ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Sehr kompetent, freundlich und motiviert. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philemon Christl
Rechtsanwalt Philemon Christl
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philemon Christl ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
(14.12.2022) Herr Christl hatte schnellstens geantwortet, was mir große Zuversicht gab, auch wenn es dann zu keinem Mandat kam; die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Goertz
Rechtsanwalt Christoph Goertz
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Goertz
(26.05.2023) Hatten Probleme mir einem Online Shop Betreiber und wurden umgehend und sehr Lösungsorientiert beraten. Vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
sehr gut
Kanzlei Vera Krug von Einem, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen 6824.8392201417 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mediation • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Rechtsanwältin Frau Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
aus 34 Bewertungen Klar im Kopf, fokussiert auf die gestellte Frage, ohne das Umfeld der Problematik auszublenden, kein Blatt vor'm … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Deventer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Deventer
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Deventer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 47 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Deventer und seiner Kanzlei hat die Autovermietung Enterprise ihre Forderungen gegen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Merle
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kötter
Rechtsanwältin Sabine Kötter
Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg 6714.3263327636 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Kötter

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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