1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stöbe
Rechtsanwalt Christian Stöbe
Kanzlei Stöbe, Schönfließer Str. 4, 10439 Berlin 6973.29910154 km
Erbrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Christian Stöbe
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Blees
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Blees
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Informationstechnologierecht Volker Blees, Industriestr. 4, 67125 Dannstadt-Schauernheim 6840.5168035927 km
Fachanwalt IT-Recht • Kaufrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Blees vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 86 Bewertungen Mein Fall wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Kommunikation war direkt und einfach. Freundlicher und … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
Kanzlei Tommy Herzlieb, Feldstraße 2, 15848 Beeskow 7043.4277487726 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Tommy Herzlieb - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(09.11.2022) ICH, 80% Schwerbeschädigter, stehe -heute 09.11.2022, 9,56 Uhr, 10 Minuten VOR ZeitTermin draußen im Regen, VOR …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Mohr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeynel Kara
sehr gut
Rechtsanwalt Zeynel Kara
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, Josephinenstraße 11-13 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Zeynel Kara
aus 31 Bewertungen Der Herr Kara ist vom Fach... Auf jeden Fall weiter zu empfehlen (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle Rapp
Rechtsanwältin Sibylle Rapp
Rechtsanwälte Fronius, Rapp und Becker-Rapp, Feuerseestr. 22, 73614 Schorndorf 6951.9682506106 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sibylle Rapp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Scheumann
Rechtsanwalt Matthias Scheumann
Rechtsanwälte Hellwig & Partner mbB, Drei-Mohren-Straße 11, 93047 Regensburg 7099.6083967568 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Scheumann
(31.01.2020) Ich wurde bisher zwei mal von Herrn Rechtsanwalt Scheumann vertreten. Sowohl beim Schadensersatz aus einem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Müller
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee Müller
Rechtsanwaltskanzlei Müller, Taunusstraße 44, 65183 Wiesbaden 6799.8433698725 km
Erst informieren, dann handeln
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dorothee Müller
aus 48 Bewertungen Ich bin positiv überrascht über die Strukturierte und schnelle Arbeitsweise. Dazu wurde ich motiviert bis zum schluss … (27.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Rüttgen
Rechtsanwalt Holger Rüttgen
bootsanwalt.de, Apostelnstraße 2, 50667 Köln 6674.3736829215 km
Der Bootsanwalt - Ihr Spezialist im Recht rund um das Sportboot
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Rüttgen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
(17.08.2021) Dank vorzüglicher Expertise und vorbildlicher Beratung habe ich meinen Mietrechtsstreit bis in die zweite Instanz …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Büto
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Büto
Rechtsanwalt Marco Büto, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2617956445 km
Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Büto ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
aus 78 Bewertungen Herr Büto hat mich in meiner Angelegenheit sehr professionell und erfolgreich unterstützt. Er war immer (auch … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Hammelstein
Rechtsanwalt Marc Hammelstein
Hammelstein Rechtsanwälte, Thomasstr. 21, 47906 Kempen 6619.8799154103 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Hammelstein gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Hammelstein war menschlich und fachlich jederzeit eine Stütze für mich. Die Kommunikation fand stets zeitnah … (26.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177767005 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Prof. Dr. Jäger hat auch dieses Mal unsere Praxis sehr kompetent und erfolgreich gegen die nicht gerechtfertigten … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
sehr gut
Johlige, Skana & Partner | BUNDESWEITE VERTRETUNG, Kurfürstendamm 167, 10707 Berlin 6970.5279079408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
aus 162 Bewertungen Ich möchte diese Gelegenheit nutzen,um Ihnen meinem aufrichtigen Dank für Ihre herausragende rechtliche Unterstützung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kresse
Rechtsanwalt Tino Kresse
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.826683838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Kresse hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 6 Bewertungen Herr Kresse hat sich meiner Angelegenheit schnell und professionell angenommen. Ich wurde zu jeder Zeit schriftlich … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Brödel
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Brödel
Kanzlei Florian Brödel, Steinackerstraße 36, 66482 Zweibrücken 6789.2214087626 km
Mein Anspruch - RECHT EINFACH ERKLÄRT ! Man kann nicht immer RECHT bekommen - aber einen starken PARTNER haben, der alles dafür tut.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Brödel
aus 24 Bewertungen Gute ausführliche Beratung. (18.05.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser
Kanzlei Tobias Gaiser, Hauptstraße 78 b, 70563 Stuttgart 6928.9252708283 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter J. Maier
sehr gut
Rechtsanwalt Dieter J. Maier
djmlegal.com - Dieter J. Maier Rechtsanwaltskanzlei, Siegesstr. 14, 80802 München 7118.7181769986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter J. Maier
aus 89 Bewertungen Vor einigen Jahren hatte Herr Maier schon meinen Mann bzgl. eines Arbeitsrechtsfalls erfolgreich beraten. Nun jüngst … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Devran Demiray
sehr gut
Rechtsanwalt Devran Demiray
Rechtsanwalt in Celle, Kanzlei Demiray, Breite Straße 19, 29221 Celle 6774.5670027407 km
Hier kommen Sie zu Ihrem Recht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Devran Demiray ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Demiray hat mich vor dem Amtsgericht toll vertreten. Dank ihm müsste ich meinen Führerschein nicht … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tamara Anker
Rechtsanwältin Tamara Anker
Rechtsanwälte Schabio, Oehlenschläger & Anker, Kurfürstenstraße 27, 54516 Wittlich 6721.0727525919 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tamara Anker
aus 5 Bewertungen Vertrauensvoll! Kompetent! Freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter! (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krämer LL.M. (Exeter)
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krämer LL.M. (Exeter)
Krämer Rechtsanwaltskanzlei, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim 6847.6726267567 km
Ich bearbeite jedes Mandat engagiert und arbeite hart, um meinen Mandanten schnellstmöglich zu liefern, was sie brauchen. Ich verfolge einen praxisorientierten Ansatz, um effektive Lösungen zu finden.
Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Michael Krämer LL.M. (Exeter)
aus 68 Bewertungen Ich habe Herrn Krämer in einer vertragsrechtlichen Frage aus dem E-Commerce kontaktiert. Er hat den komplexen … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Perl
Rechtsanwältin Manuela Perl
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Manuela Perl
(15.07.2019) Frau Perl ist sehr kompetent und was Frau Perl meint trifft auch zu!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur.
Kanzlei Klaus Huttenlocher, Gotenstr. 4, 86343 Königsbrunn 7067.4434821346 km
Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
(06.07.2022) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstraße 4, 21335 Lüneburg 6760.5162396891 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathleen Ellert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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