4.216 Anwälte für Revision | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Derkum
sehr gut
Kanzlei Evelyn Derkum, Meyerweg 29, 13591 Berlin 6959.6645763131 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Derkum unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 107 Bewertungen Bisher alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Wendorff
sehr gut
Kanzlei Wendorff, Barnstorfer Weg 1, 18057 Rostock 6813.1387491023 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Wendorff ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen RA Wendorff ist kompetent und bleibt in allen Fragen sachlich und ich fühlte mich in der Kanzlei immer gut … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Farsad Saghafi
sehr gut
Kanzlei Saghafi, Annastrasse 0, 34119 Kassel 6809.4864829945 km
Recht Einfach
Sportrecht • Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Farsad Saghafi unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Herr Saghafi hat mich sehr gut beraten und darüber hinaus viel unterstützt! Der nimmt sich Zeit und gibt sehr … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M., Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Hartnäckig in der Sache, umsichtig in der Vorgehensweise.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 60 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Vertretung gegenüber der Jagdbehörde mit positiver Bescheidung der Befriedung meines … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Devers
Rechtsanwaltskanzlei Devers, Fährstr. 22, 47495 Rheinberg 6628.2425576297 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Devers
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wolff
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Wolff
Kanzlei Wolff, Kleingedankstrasse 11 a, 50677 Köln 6675.3864417889 km
Ein Mandat ist wie ein spannendes Buch für mich. Ich kann es nicht weglegen, bis das Ende feststeht. "Am Ende wird alles gut sein. Wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende." (Sabino)
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Markenrecht • IT-Recht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Wolff
aus 18 Bewertungen Frau Wolff verdient unsere wärmste Empfehlung! Als wir uns mit rechtlichen Fragen rund um eine … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Buddeke
Kanzlei Stefan Buddeke, Große Str. 67, 49074 Osnabrück 6671.9872105465 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwaltskanzlei Jan Schulz, Siemensstr. 8a, 61352 Bad Homburg vor der Höhe 6816.3002908287 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Schulz bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 98 Bewertungen Ein sehr ehrgeiziger und intelligenter Anwalt. Prozess wurde bei mir wegen Körperverletzung eingestellt. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schotten
Rechtsanwalt Thomas Schotten
Schotten und Partner mbB Rechtsanwälte, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Fachanwalt Vergaberecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schotten – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Kanzlei Rolf Werner Becker, Marschstr. 30a, 25704 Meldorf 6638.6188167437 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rolf Werner Becker gerne zur Verfügung
(25.05.2021) Ich bin mit der Antwort auf mein Anliegen mit Herrn RA Becker sehr zufrieden!!!
Profil-Bild Anwältin Elina Cakste LL.M.
Anwältin Elina Cakste LL.M.
Spilbridge Anwälte, Valnu iela 3-24 Riga 1050, Lettland 7273.5377083038 km
Auch wenn die Krise da ist, man hat wieder aufzustehen, bewerten, was passiert ist und neue Bescheide treffen – dann wieder weiter gehen!
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Anwältin Elina Cakste LL.M.
aus 7 Bewertungen Schnell und deutlich .. (04.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Staub
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Staub
Brück-Rechtsanwälte, Düsseldorfer Str. 33, 40822 Mettmann 6659.6814816172 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Staub vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Herr RA Staub ist ein sehr verbindlicher, professioneller und kompetenter Anwalt, der meine rechtlichen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schütter
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schütter
Rechtsanwaltskanzlei Schütter, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin 6974.3458133714 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marc Schütter
aus 10 Bewertungen Netter Kontakt, (sogar am Samstagabend zwischen 21.00 und 22.00 Uhr. Kompetente Beratung und sehr schnelle Reaktion. … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hatice Meral
sehr gut
Rechtsanwältin Hatice Meral
Rechts­anwalts­kanzlei Meral & Yilmaz, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825.525947228 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Hatice Meral hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 58 Bewertungen Frau Meral ist äußerst hilfsbereit und reagiert prompt. Sie ist empathisch und macht einen kompetenten Eindruck. Ihre … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Mayer
Kanzlei Dirk Mayer, Heithoffweg 5, 44269 Dortmund 6681.8886327027 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Mayer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gloger
Rechtsanwalt Michael Gloger
Kanzlei GLOGER legal, Hauffweg 18, 32429 Minden 6723.3116483815 km
Was RECHT ist muß auch RECHT bleiben. Ich setze IHR RECHT durch.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Gloger
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers, Gewerbegebiet 3 / Top 5, 6493 Mils bei Imst, Österreich 7116.5731324026 km
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers: Ihre Spezialisten für internationale Skiunfälle, Bergsportunfälle und Unfallschäden jeglicher Art.
Sportrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • ZivilprozessrechtStrafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
(15.10.2023) Als ich bei einem Autounfall in Österreich verletzt wurde und Schadenersatzansprüche geltend machen musste, war ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sümeyra Öz
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Anwaltskanzlei Öz, Ludwigstr. 8, 80539 München 7119.0301141774 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sümeyra Öz
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin hörte sich mein Anliegen an und hat sofort Maßnahmen eingeleitet. Es wird sehr schnell reagiert und … (27.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eberl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eberl
Rechtsanwälte Grau - Eberl - Roßmann, Hauptstr. 17-19, 82223 Eichenau 7101.4452112219 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Eberl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Ich habe Herrn Eberl zu einer Frage aus dem 3G am Arbeitsplatz kontaktiert. Die Frage wurde entsprechend den aktuell … (30.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Niessler
Rechtsanwalt Karl Niessler
Rechtsanwaltskanzlei Karl Niessler, Grabenstrasse 16-18, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5613491045 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Karl Niessler
aus 8 Bewertungen Sehr geehrter Herr Niessler, wir haben mehrere Jahre eine für uns fruchtbare Zusammenarbeit mit Ihnen. Es ist uns … (07.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
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Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
advohelp®, Bahnhofstrasse 42, 65185 Wiesbaden 6800.7645350449 km
Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Buitkamp ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 39 Bewertungen Sehr gute Beratung. Fühle mich gut aufgehoben. (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Kanzlei Christoph Sittartz, Marktstr. 41, 33039 Nieheim 6760.8377089441 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Sittartz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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