4.216 Anwälte für Revision | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Storp
Rechtsanwalt Thorsten Storp
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Storp hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Storp begleitet meine Familie in schwiergien Situationen. Er ist immer ansprechbar und reagiert schnell und … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser
Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Zivilrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berndt
sehr gut
Kanzlei Alexander Berndt, Lange Straße 77/78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Berndt
aus 38 Bewertungen Verkehrsunfall meiner Eltern. Die Bearbeitung der Angelegenheit erfolgte durch Herrn Berndt noch am Tage des Unfalls. … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
sehr gut
KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe 6868.34661741 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M. im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Ich habe schnell einen Termin bekommen und Dr. Kahlert hat mir alles erklärt, ich bin sehr zufrieden. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Volk
Kanzlei Anne Volk, Eckenhagener Str. 3-5, 51645 Gummersbach 6712.6759954718 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Volk bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger
Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1278501933 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Recht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Tahsin Duran
Rechtsanwalt Tahsin Duran
Kanzlei Duran, Bahnhofstr. 11, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.8204647587 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tahsin Duran hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Gabriele Bogen, Friedrich-Engels-Allee 135, 42285 Wuppertal 6671.3626875396 km
" Die Würde des Menschen ist unantastbar, Art. 1 ,I GG "
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Gabriele Bogen
(29.08.2021) Durch Frau Bogen habe ich Gerechtigkeit erfahren .
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Kanzlei Petra Schleer-Leitmayr, Luitpoldstr. 4, 86633 Neuburg an der Donau 7059.5150732586 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
(04.03.2021) siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Anwaltskanzlei Buchhorn, Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur 6755.1934505417 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
aus 6 Bewertungen Gute und verständliche Beratung (21.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Kanzlei Julijana Hermann, Böningergasse 21-25, 50321 Brühl 6677.4994694639 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin / Avocat Julijana Hermann
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
Kanzlei Napp, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(06.12.2022) Herr Napp ist ein guter Anwalt!Er ist ehrlich und immer bemüht einem zu helfen.Ich bin sehr dankbar für seine Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur … (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Ogorek
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Ogorek
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8348381588 km
Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Ich habe die Leistungen von Hr. Ogorek bereits mehrfach in Anspruch genommen u.a. im Hinblick auf die Bereiche … (20.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Franek
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Franek
Kanzlei Rolf Franek, Kesselsdorfer Str. 14, 01159 Dresden 7078.2789025143 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Franek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 10 Bewertungen Ein Anwalt der lange ruhig ist und zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Argumente bringt. Im Strafrecht ist dieser … (04.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht, Deichstraße 25, 20459 Hamburg 6719.9326301855 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 201 Bewertungen Ich hatte nach einem Ampelblitzer in Hamburg der für mich sowohl eine Geldstrafe als auch einen Punkt in Flensburg zur … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luis Elias
Rechtsanwalt Luis Elias
Kanzlei Walter und Elias, Kohlhöckerstraße 21, 28203 Bremen 6676.216858434 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Luis Elias ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Ich möchte Herrn Elias eine äußerst positive Bewertung aussprechen. Herr Elias zeichnet sich durch seine herausragende … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker
sehr gut
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Alexander Becker, Hügelstr. 6, 66953 Pirmasens 6807.5553369713 km
Wenn meine Mandanten zufrieden sind, bin ich es auch.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker gerne zur Verfügung
aus 429 Bewertungen Herr Becker ist ein sehr sympatischer Mensch. Er hört sich das Problem an und berät fachkompetent. Super ! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann
Kanzlei-Lingmann, Mainzer Str. 23, 10247 Berlin 6978.6763956485 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Johannes Lingmann gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Herr Lingmann und seine Kanzlei haben mich in zwei Verfahren gegen das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg vertreten, … (10.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmit
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schmit
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte, Karmeliterstraße 12, 67547 Worms 6832.1081965791 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Schmit
aus 36 Bewertungen Ich hatte eine schnelle und umfassende Antwort bekommen. Auch da Gespräch mit Herrn Schmit war angenehm und sehr … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Freyler
Rechtsanwaltskanzlei Markus Freyler, Poststr. 1, 66482 Zweibrücken 6789.8562598209 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Freyler
(17.02.2023) Super Beratung Immer erreichbar Top Zufriedenheit
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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