4.216 Anwälte für Revision | Seite 2

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lüders
Lüders - Rechtsanwälte, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund 6677.7637202448 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Lüders vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(29.01.2018) Nach Kündigung meiner Wohnung im letzten Sommer, begann ein Streit mit meinem damaligen Vermieter, der mir mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tahsin Duran
Rechtsanwalt Tahsin Duran
Kanzlei Duran, Bahnhofstr. 11, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.8204647587 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tahsin Duran
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer
Pfeiffer Strafrecht, Zimmerstr. 11, 10969 Berlin 6974.7084747567 km
Rufen Sie unverbindlich an: 030 235 972 260
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Frau Pfeiffer stand mir von Anfang an sehr professionell und engagiert zur Seite. Sie hat meine Situation sehr ernst … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Metschke LL.M. Eur.
Rechtsanwalt Rainer Metschke LL.M. Eur.
HRMS Steuerberater und Rechtsanwälte PartG mbB, Wettbach 1/1, 74523 Schwäbisch Hall 6947.0532957123 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Metschke LL.M. Eur. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(10.11.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Kanzlei Petra Schleer-Leitmayr, Luitpoldstr. 4, 86633 Neuburg an der Donau 7059.5150732586 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(04.03.2021) siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Benkert
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Benkert
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Benkert
aus 16 Bewertungen Sehr zuverlässig, kämpferisch und bestens informiert! (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Funck
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Funck
Rechtsanwalt Alexander Funck, Dircksenstr. 52, 10178 Berlin 6975.2453742106 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Funck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 159 Bewertungen Dank Herr Funk wurde mein Verfahren eingestellt viele Dank noch mal! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simeon Feuerstein
sehr gut
Rechtsanwalt Simeon Feuerstein
Kanzlei FEUERSTEIN, Bavariaring 24, 80336 München 7118.2044445512 km
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Simeon Feuerstein im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Für mich bester Rechtsanwalt in und um München im Bereich „Strafrecht“. Ich wurde vor Gericht ausgezeichnet vertreten. … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ralf Kaiser, Wertherstraße 269, 33619 Bielefeld 6710.7892070738 km
Ich setze weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität.
Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Kaiser
aus 108 Bewertungen Aus wie du mir, so ich dir wurde Einstellung des Vefahrens. (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas
Kanzlei Sotirios Georgikeas, Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt am Main 6824.5950919944 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Hahn
Rechtsanwalt Holger Hahn
Kanzlei Holger Hahn, Bismarckstraße 24, 64293 Darmstadt 6836.9160559453 km
Für alle, die nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen wollen. Mein Ziel ist Ihr gutes Urteil.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Hahn
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Engels
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Engels
BridgehouseLaw Germany, Mevissenstraße 3, 50668 Köln 6674.871312432 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Engels bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Frau Engels ist freundlich, kompetent und ruft auch immer schnell zurück! (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Salewski
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Salewski
Rechtsanwalt Tim Salewski, Nedderstr. 29, 42549 Velbert 6659.5157965406 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Salewski gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Herr Salewski zeichnet sich durch sehr gute Fachkenntnis im Strafrecht und eine äußerst engagierte Arbeitsweise aus. … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Steffgen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Steffgen
Anwaltskanzlei Steffgen, Königstraße 27, 70173 Stuttgart 6930.9932987854 km
"Nichts ist unmöglich, solange man es nicht versucht hat." (Ulrich Wickert)
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Steffgen gerne zur Verfügung
aus 92 Bewertungen Herr steffgen ist sehr konsequent und geht der Sache auf den Grund. War sehr zufrieden mit ihm. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Kanzlei Spalt und Kollegen, Mittelstr. 2, 64521 Groß-Gerau 6824.502297888 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
DIE KANZLEI Nadolny, Im Teelbruch 134 B, 45219 Essen 6650.8147881073 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
aus 162 Bewertungen Mich hat das sehr stringente und strikte Vorgehen von Frau Dr. Nadolny in einer Unterhaltsangelegenheit sehr … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian U. Miraß
sehr gut
Anwaltsbürogemeinschaft Miraß & Pistor, Walther-Rathenau-Str. 35, 17489 Greifswald 6885.1848139464 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian U. Miraß
aus 35 Bewertungen Hat mich optimal verteidigt, auch wenn wir durch mehrere Instanzen mussten. Am Ende zählt das Ergebnis! Jeden Euro … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Herz
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Herz
aus 58 Bewertungen Herr Herz hat innerhalb kürzester Zeit auf unsere schriftliche Anfrage reagiert und uns erste hilfreiche Informationen … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Klein
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Klein, Kraatzweg 2 A, 12305 Berlin 6981.4286658821 km
Google ersetzt nicht den Rechtsanwalt. Nicht alles, was im Internet zu finden ist, führt zur Problemlösung.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Klein bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(10.08.2023) Herr Rechtsanwalt Klein ist in meiner Angelegenheit sehr engagiert und kompetent vorgegangen, so dass die Gegenseite …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Westendorf
Rechtsanwalt Kai Westendorf
Kanzlei Kai Westendorf, Adolfstr. 15, 23568 Lübeck 6743.3058759213 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Kai Westendorf - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
Strafrechtskanzlei Nadine Antoinette Kramer, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.6084375991 km
Mit Sicherheit sind Sie hier richtig in der Beantwortung all Ihrer strafrechtlichen Anliegen.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Ich habe Frau kramer online über ANWALT.DE angeschrieben, sie hat sich schnellstmöglich gemeldet per Mail und auch … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D.
Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D.
Rada & Partner, Na Pankráci 322/26, Prag 140 00, Tschechien 7180.3636296933 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt JUDr. Ivan Rada, Ph.D.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Revision umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Revision besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.