4.216 Anwälte für Revision | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
sehr gut
Kanzlei Alexander Ahlswede, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld 6714.949460742 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Absolut empfehlenswert!!! Nach einer Anzeige gegen mich rief ich Herrn Dr. Alexander Ahlswede an - dieser war … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Steur
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Steur
Rechtsanwälte | Partnerschaft, Jacob | Paulsen | Steur, Marienplatz 1, 97070 Würzburg 6921.0572545429 km
Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Steur gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Ich habe mich per Mail an Herrn Steur gewandt, bezüglich einer ersten Beratung. Alle Fragen, die ich hatte, wurden für … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Philipps
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Philipps
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Philipps unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 63 Bewertungen Ich kann Fr. Philipps und die Kanzlei Heindl & Lang sehr empfehlen. Sie hat mich in vielen Verfahren im Strafrecht … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Anwaltssozietät Dr. Rössler GbR, Lina-Oetker-Str. 2 B, 33615 Bielefeld 6713.2923694714 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Burkhard Zurheide ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Scherzer
Rechtsanwalt Axel Scherzer
Kanzlei Axel Scherzer, Bahnhofstraße 1, 94078 Freyung 7202.2462896649 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Axel Scherzer
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Rödiger
Frau Rechtsanwältin Kanzlei A. Rödiger, Mogkstraße 9, 06526 Sangerhausen 6910.0011781533 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Antje Rödiger
(01.05.2024) Die macht den Job richtig gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
Kanzlei Hermann, Hauptstraße 41a, 77716 Haslach im Kinzigtal 6889.4037262519 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ingo A. Hermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Ein sehr guter Rechtsanwalt tut sehr gut beraten und hilfsbereit. Echt super es ist sehr empfehlenswert (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Klöver
Rechtsanwalt Bernd Klöver
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.0395388199 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Klöver
(27.04.2024) Im Januar rief ich bei der Kanzlei an und schilderten den Fall. Man sagte mir, ich solle mich per Mail an Herrn Klöver …
Profil-Bild Rechtsanwältin Goharik Mnatsakanyan
Rechtsanwältin Goharik Mnatsakanyan
Kanzlei Goharik Mnatsakanyan, Juri-Gagarin-Ring 116 A, 99084 Erfurt 6922.7406251051 km
Ohne Angst in die Zukunft blicken!
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Goharik Mnatsakanyan vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen eine gute sachliche Beratung, sehr freundlich und kompetent. UNBEDINGT ZU EMPFEHLEN (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vural Aslan
Rechtsanwalt Vural Aslan
Aslan & Kotz Rechtsanwälte am Weißen Turm PartG mbB, Ludwigstr. 67, 90402 Nürnberg 7011.3161268244 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Vural Aslan hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malte Magold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Malte Magold
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Magold
aus 628 Bewertungen Die Überschrift spricht für sich 👍👍👍👍 (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
Kanzlei Faust, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4618206528 km
Strafrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Larissa Faust ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Frau Faust hat mir schnell geholfen und sogar geschafft, mein Verfahren einstellen zu lassen. Kann sie auf jeden Fall … (03.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke
Kanzlei Schumacher & Aupke Rechtsanwälte, Rheiner Str. 45, 48282 Emsdetten 6645.6241797058 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Aupke
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
sehr gut
Advokatur Nord, II. Hüllenweg 20 b, 26676 Barßel 6608.2917972775 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Recht rund ums Tier • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Sie suchen eine außerordentlich engagierte, fachkompetente, durchsetzungsstarke Rechtsanwältin die Sie mit dem nötigen … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Magnus Paulsen
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Paulsen, Egestorfer Str. 17 a, 30989 Gehrden 6762.7286541705 km
Ich stehe mit Engagement, Erfahrung und Durchsetzungskraft zuverlässig an Iher Seite - Ihr Rechtsanwalt/Fachanwalt in Gehrden
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Magnus Paulsen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 74 Bewertungen Ich hatte eine Bitte um eine Erläuterung, diese wurde umgehend, sachlich und höflich erfüllt…gern nehme ich die … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
aus 37 Bewertungen Habe von Herrn Dr. Becker eine super Einschätzung mit tollen Tipps bekommen. Alles hat bestebns funktioniert. Von … (12.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sander
Rechtsanwalt Martin Sander
Sander Rechtsanwälte GbR, Rosenweg 7, 01920 Oßling 7088.7985190285 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Sander
(29.05.2024) Die Kanzlei Sander hat uns in diesen Angelegenheiten sehr vorbildlich beraten und bei den gerichtlichen Verhandlungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Orak
Rechtsanwalt Baris Orak
Kanzlei Baris Orak, Königsteinerstr. 16, 65929 Frankfurt am Main 6818.2376420298 km
Im Steuerrecht berate ich nur zum Thema Grundsteuererklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuereform.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Baris Orak
(08.04.2023) Bisher alles gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Lipinski, Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1113498565 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verfassungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
aus 31 Bewertungen Seit mehr als einem Jahr stehe ich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit unter der Beratung und Vertretung von Herrn … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
sehr gut
Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, An der Helling 32, 55252 Wiesbaden 6805.0121122207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Samuel Tieben
Rechtsanwalt Samuel Tieben
Michael Langen - Rechtsanwalt und Notar, Am Markt 19, 49752 Sögel 6611.2040889226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Samuel Tieben gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwaltskanzlei Münzenmaier, Am Dreiländereck 9, 66706 Perl 6715.0319299391 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Münzenmaier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(14.09.2020) Alles gutes Gespräch viele Ratschläge ein super netter Mann nur empfehlenswert. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Kalweit
Rechtsanwalt Enrico Kalweit
Dringenberg Rechtsanwälte GbR, Ulmenstr. 16, 09112 Chemnitz 7043.1616648062 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Kalweit bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Von Anfang an wurde ich durch die Kanzlei DINGENBERG Rechtsanwälte, insbesondere durch RA Enrico Kalweit kompetent, … (18.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
Rechtsanwaltskanzlei Benedikt A. Stehle, Nymphenburger Str. 38, 80335 München 7117.0457299876 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
aus 73 Bewertungen Von der Rechtsberatung kann ich nur das Beste sagen, der .Anwalt ist kompetent, sehr nett und kümmert sich um seine … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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